Kommentar zum E-Health-Gesetz

Kritik an falscher Stelle

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Übertriebener Datenschutz ist nur etwas für Gesunde. - Mit dieser, wie er selbst sagt "zugespitzten" Aussage zum E-Health-Gesetz trifft der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, tatsächlich ins Schwarze.

Ob der nun vom Bundeskabinett abgesegnete Entwurf zum E-Health-Gesetz der Turbo in Sachen Gesundheitskarte ist, für den ihn auch Spahn hält, sei einmal dahin gestellt. Richtig ist aber, dass sich der überwiegende Teil der Kritik an dem Gesetz einmal mehr rund um das Thema Datenschutz dreht.

Dabei sprechen Politiker, aber auch Ärztevertreter den Patienten in gewisser Weise die Fähigkeit ab, durchaus für sich selbst entscheiden zu können, ob und wem sie ihre Gesundheitsdaten offenlegen.

Das vereinfachte Zugriffsrecht auf den Notfalldatensatz und den Medikationsplan, wie er nun im Entwurf steht, kann helfen, Komplikationen im Notfall oder bei der Arzneitherapie zu verhindern. Der Patient hat es dabei durchaus in der Hand, wem er Zugriff erteilt und ob er auf die zusätzliche Freigabe seiner Daten via PIN verzichten will oder nicht.

Hier wäre eine Überregulierung - insbesondere für schwer Kranke - kontraproduktiv. Viel sinnvoller wäre es, dort laut Kritik zu üben, wo versorgungsrelevante Leistungen nach wie vor nicht ausreichend gefördert werden - nämlich bei der Telemedizin. Doch für die setzen sich interessanterweise nur wenige ein.

Lesen Sie dazu auch: Reaktionen: E-Health-Gesetz überzeugt noch nicht

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