Viele Kunden fühlen sich von ihrer Versicherung übervorteilt

KÖLN (iss). Über mangelnde Arbeit braucht sich der Ombudsmann für Versicherungen nicht zu beklagen. 17 592 Mal wandten sich 2007 unzufriedene Versicherungskunden an die Schiedsstelle. Ein wesentlicher Grund für die Beschwerden sei mangelndes Vertrauen der Versicherten in die von ihnen gekauften Produkte, schreibt der Ombudsmann in seinem Jahresbericht.

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Dabei gehe es nicht darum, dass die Kunden die Zusammenhänge nicht in allen Einzelheiten verstehen. Oft blieben ihnen auch die Grundstrukturen der Police fremd. "Wenn sie dann noch ein Schreiben des Versicherers erhalten, das auf sie den Eindruck macht, man kümmere sich auch nicht darum, ihnen irgendetwas nachvollziehbar zu erläutern, dann schmilzt selbst ursprünglich vorhandenes Vertrauen schnell dahin", schreibt Professor Wolfgang Römer.

Erläuterungen sind für Kunden oft nicht nachvollziehbar.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof (BGH) stand seit der Gründung im Oktober 2001 an der Spitze der Schlichtungsstelle. Am 1. April 2008 hat der ehemalige BGH-Präsident Professor Günter Hirsch das Amt übernommen. Der Versicherungs-Ombudsmann ist für alle Versicherungssparten mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung zuständig, die eine eigene Schiedsstelle hat. An den Ombudsmann können sich Privatleute und Kleingewerbetreibende wenden. Sie müssen ihr Anliegen aber zunächst dem betroffenen Unternehmen vorgebracht haben. Träger des Vereins Versicherungsombudsmann e.V. sind 270 Unternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

2007 ist die Zahl der Beschwerden zwar um 4,7 Prozent zurückgegangen. Das liegt aber daran, dass 2006 BGH-Entscheidungen zum Mindestrückkaufswert und zur Stornogebühr in der Lebensversicherung zu einem explosionsartigen Anstieg der Anfragen beim Ombudsmann geführt hatten. In den Jahren 2003 bis 2005 hatten sich jeweils zwischen 10 000 und 11 000 Versicherte an die Stelle gewandt.

Von den zulässigen Beschwerden des Jahres 2007 bezogen sich 41,4 Prozent auf die Lebensversicherung. Weitere häufig betroffene Sparten waren die Rechtsschutzversicherung (12,1 Prozent), die Unfallversicherung (9,2 Prozent) und die Gebäudeversicherung (6,9 Prozent). In der Lebensversicherung richteten sich viele Beschwerden gegen die Höhe der Ablaufleistung. Da es dabei oft um die prognostizierte, aber nicht verbindlich zugesagte Gewinnbeteiligung ging, war die Erfolgsquote der Lebensversicherten (13,8 Prozent) geringer als in anderen Sparten (38,9 Prozent).

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