"Sofort urlaubsklar" für Camper keine Garantie

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MÜNCHEN (dpa). Die Aussage "sofort urlaubsklar" ist für ein gebrauchtes Wohnmobil kein Garantieversprechen.

Obwohl der Camper nur wenige Kilometer fuhr und in die Werkstatt musste, bekam der Käufer keinen Schadenersatz. Um diesen fordern zu können, müsse der Verkäufer erst die Option zur Mängelbeseitigung haben, so das Amtsgericht München.

Az.: 264 C 1007/08

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