DÄV erweitert Schutz für Ärzte in Haiti
KÖLN. (eb). Die Deutsche Ärzteversicherung erweitert ab sofort den Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht für Ärzte, die ehrenamtlich im Katastrophengebiet Haiti tätig werden. Damit stehe den Ärzten bis Jahresende zusätzlich ein beitragsfreier Versicherungsschutz zur Verfügung, teilte das Unternehmen mit. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gibt es für bei der Deutschen Ärzteversicherung versicherte Ärzte ohne besonderen Antrag. Eingeschlossen sei die Haftung aus sämtlichen ambulanten medizinischen Tätigkeiten in dem Krisengebiet. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes erfasse nicht die Haftung aus medizinisch operativen Eingriffen sowie Ansprüche nach amerikanischem und/oder kanadischem Recht.