Mit Koffein im Shampoo darf geworben werden
KARLSRUHE (nös). Hersteller von koffeinhaltigen Shampoos dürfen mit dem Hinweis darauf werben. Das hat der Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall von Alpecin® entschieden.
Dem Hersteller war zuvor vom Oberlandesgericht Hamm verboten worden, mit dem Hinweis auf Koffein zu werben. Der BGH stellte nun klar, dass eine einzige Studie genügt, diesen werbenden Hinweis zu rechtfertigen.
Az.: I ZR 23/07