Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 11.03.2010

Kurzarbeitergeld: Regelung könnte bis 2011 verlängert werden

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa). Die Bundesregierung denkt weiter über zusätzliche staatliche Hilfen für krisengeschüttelte Unternehmen nach, hat aber noch keine Entscheidung getroffen. Man prüfe derartige Überlegungen weiter, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums am Donnerstag in Berlin.

Es seien aber nach wie vor Finanzierungsfragen zu klären.

Im Gespräch ist eine erneute Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen. Firmen, die Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen, sollen dann über 2010 hinaus bis Ende 2011 von Sozialbeiträgen für diese Mitarbeiter befreit werden können. Die "Rheinische Post" (Donnerstag) hatte unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Finanzminister Wolfgang Schäuble (alle CDU) bereits einig seien.

Seit 2009 ersetzt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter vom siebten Monat an. Diese Entlastung ist bisher gesetzlich bis Ende 2010 befristet. Ohne eine Verlängerung müssten Betriebe ab 2011 für ihre Kurzarbeiter wieder Sozialbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Vollzeitlohns zahlen.

Neben der Verlängerung plane von der Leyen auch Verschärfungen, berichtete die Zeitung weiter. So sollten Großunternehmen Kurzarbeitergeld nicht mehr automatisch für den gesamten Konzern erhalten, wenn nur ein Betriebsteil von Kurzarbeit betroffen sei.

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