Datenfalle Social Media: Zehn Tipps sollen Schutz bieten

Soziale Netzwerke sind mit rechtlichen Stolperfallen behaftet. Ein Leitfaden soll Abhilfe schaffen.

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Vorsicht ist geboten in sozialen Netzen: Wer als Arzt seine Patienten als Kontakte zulässt, verstößt unter Umständen gegen die Schweigepflicht.

Vorsicht ist geboten in sozialen Netzen: Wer als Arzt seine Patienten als Kontakte zulässt, verstößt unter Umständen gegen die Schweigepflicht.

© Eisenhans / fotolia.com

DÜSSELDORF (maw). Wer sich mit seiner Praxis in sozialen Netzwerken, Social Media genannt, herumtreibt, geht ein gewisses Risiko ein, da er zum Beispiel Patienten preis gibt, wenn er sie als Kontakte zulässt. So können Außenstehende unter Umständen Patienten der Praxis identifizieren. Das könnte mit der Schweigepflicht kollidieren.

Das war zum Beispiel für den Göttinger Urologen und Andrologen Dr. Heribert Schorn der ausschlaggebende Grund, seinen Praxisauftritt bei Facebook zu löschen.

Aber nicht nur auf Nutzer-, sondern auch auf Anbieterseite ist Vorsicht geboten. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat aus diesem Anlass jetzt rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media veröffentlicht. Der Leitfaden der Fachgruppe Social Media im BVDW gibt zehn Tipps für Betreiber von Sozialen Netzwerken im Umgang mit Nutzerdaten. Die BVDW-Richtlinien ersetzen nach eigenen Angaben ausdrücklich nicht individuelle Bestimmungen einer Social Media-Plattform, sondern dienen als Grundlage.

Dabei sind die Inhalte auch für Nutzer von Social Media interessant, da sie zeigen, worauf man achten sollte. Etwa, dass die obligatorische Datenschutzerklärung des Netzwerks über einen gut sichtbaren Link zugänglich ist. Und dass sie aufzeigt, zu welchen Zwecken Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden - zum Beispiel zur Nutzerkommunikation oder Werbung. Außerdem sollte jeder Nutzer die Möglichkeit haben, seine persönlichen Angaben selektiv freizugeben.

Verlangt ein Anbieter klare Zusicherungen, dass hochgeladene Fotos, Videos oder Texte keine Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter oder deren Datenschutzbelange verletzen, ist das ebenfalls ein gutes Zeichen.

Weitere Inhalte, die in dem Leitfaden angegangen werden, sind unter anderem: die Veröffentlichung von Nutzerdaten, die Haftung für Daten und Inhalte, die Sicherung der Nutzerdaten, Werbung, aber auch die Beendigung des Nutzungsverhältnisses.

Der Leitfaden "Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media - 10 Tipps für Plattformbetreiber" kann im Internet kostenfrei heruntergeladen werden.

www.bvdw.org

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