Kommentar
Lärmquellen mit Datenschutzrisiko
Am Tag gegen Lärm versucht der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gezielt, sich bei Unternehmen wie Ärzten Gehör zu verschaffen. Dabei geht es um die Lärmbelastung an deutschen Arbeitsplätzen und die sinnvolle Prävention mittels regelmäßiger Kontrolluntersuchungen beim Betriebsarzt.
Praxischefs trifft der Appell des VDBW - mit Blick auf die gesundheitsgefährdende Lärmbelastung im Unternehmen Arztpraxis - nicht unmittelbar. Mittelbar aber schon. Denn sie können ihn zum Anlass nehmen, einen Tag genau hin- und zuzuhören - und zwar in allen Praxisräumlichkeiten.
Denn: Wenn im Wartezimmer jedes Gespräch am Praxistresen - und somit auch die Anlässe der Patienten für den Praxisbesuch individuell nachvollziehbar werden - gibt es ein potenzielles Problem mit dem Datenschutz. Dann bekommt Lärm eine brisante Dimension, selbst wenn das Hörbare weit unterhalb der erlaubten Schallgrenze im Betrieb liegt. An dieser Stelle lohnen sich Gedanken, wie Diskretion erlangt und auch garantiert werden kann.
Dieses Anliegen sollte durchaus Chefsache sein - im Sinne der Vorbeugung von Patientenbeschwerden über mangelhafte Vertraulichkeit.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Lärm - allgegenwärtiger Risikofaktor