Ärzte Zeitung, 25.10.2011
Im neu gefassten Paragrafen 87 c ist vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung "für jedes Quartal zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums" für jede KV einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen und über das Honorar je Arzt und je Arztgruppe erstellt.
Um eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, soll die KBV zusätzlich über Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen informieren.
Dadurch, so der Gesetzgeber, könnten auch regionale Honorarunterschiede erklärt werden.