Pharma-Marketing

Keine Kulis mehr vom Außendienst

Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft. Für die Beziehungen von Pharmafirmen zu Ärzten gilt das ab sofort nicht mehr.

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BERLIN. In Sachen Selbstkontrolle hat die Pharmaindustrie zuletzt vor allem mit der Verabschiedung des Transparenzkodexes, wonach jegliche Zuwendungen an Marktpartner veröffentlicht werden sollen, für Gesprächsstoff gesorgt.

Eher unbemerkt wurden aber auch die bereits bestehenden Verhaltensverpflichtungen verschärft: Am 1. Juli ist offiziell das Geschenkeverbot in Kraft getreten, das die Mitglieder des Selbstkontrollvereins FSA im November 2013 beschlossen hatten. Ab sofort gehört "die Abgabe von geringwertigen Werbemitteln an Angehörige der Fachkreise der Vergangenheit an", teilt der FSA mit.

Damit sind auch kleinste Geschenke wie Kugelschreiber oder Werbeblöcke künftig tabu. Auch die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf wie Spritzen, Pflastern, Nadeln oder Desinfektionsmitteln sowie von Fachbüchern, medizinischen Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements sei jetzt unzulässig.

FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener: "Das nun in Kraft tretende komplette Verbot ist ein klarer Schnitt und ein konsequenter, weiterer Schritt hin zu einer ethisch einwandfreien Zusammenarbeit von Unternehmen und Fachkreisen."

Weiterhin erlaubt sei nur noch die kostenlose Abgabe wissenschaftlicher Informationen und Schulungsunterlagen sowie medizinischer Gebrauchsgegenstände, etwa um konkrete Produktanwendungen zu demonstrieren. Doch auch diese Materialien müssen "geringwertig sein sowie einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben", erläutert der FSA.

Das Bundeskartellamt hat das Geschenkeverbot, das in Paragraf 21 des FSA-Kodexes "Fachkreise" verankert ist, als Wettbewerbsregel anerkannt. Damit kann der FSA, dem in der Hauptsache die großen, forschenden Unternehmen angehören, auch Nicht-Mitglieder bei Verstößen gegen das Geschenkeverbot vor den Kadi ziehen. (cw)

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