Wettbewerb

Kartellamt soll Generikamarkt beobachten

Experten fordern vom Bundeskartellamt mehr Interesse an unlauteren Patentvergleichen.

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BONN. Die Monopolkommission hat sich in ihrem aktuellen 21. Hauptgutachten unter anderem dafür ausgesprochen, dass auch auf nationaler Ebene Verdachtsfällen "konsequent nachgegangen" werden soll, in denen Arzneimittelhersteller möglicherweise vor Patentauslauf Absprachen mit Generikaanbietern über einen verzögerten Nachahmer-Launch treffen ("Pay for Delay"). Das Bundeskartellamt habe bislang noch kein Verfahren durchgeführt, das einen Patentvergleich zwischen Original- und Generikaherstellern zum Gegenstand gehabt hätte, heißt es. Auch die EU-Kommission habe lange Zeit nichts gegen solche Absprachen unternommen, da sie sich zunächst vor allem dem Wettbewerb entlang der Vertriebskette gewidmet habe, insbesondere dem Parallelhandel. Das habe sich erst mit der 2009 eingeleiteten Pharma-Sektoruntersuchung geändert. Nach deren Abschluss hatte die Kommission Bußgelder von insgesamt 430 Millionen Euro verhängt.

Die Monopolkommission konzediert allerdings, dass es verschiedene Formen eines Patentvergleichs geben kann und nicht per se jeder Vergleich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Kritisch zu sehen und wettbewerblich zu rechtfertigen, heißt es unter Bezugnahme auf einen Bewertungsansatz der EU-Kommission, seien lediglich solche Vergleiche, bei denen sowohl eine Beschränkung für den Markteintritt von Nachahmern vorgesehen ist, als auch im Gegenzug dafür ein Werttransfer vereinbart wird. Die potenziellen Schäden durch "Pay-for-Delay" seien für das deutsche Gesundheitssystem "schwer abschätzbar", heißt es. Angesichts der Preiswirkung generischer Konkurrenz dürften sie jedoch "erheblich sein". In der EU würden Nachahmer zum Zeitpunkt der Einführung durchschnittlich um 25 Prozent unter dem Preis des Originals angeboten.

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das den Gesetzgeber zu Fragen des Wettbewerbs und der Marktregulierung berät. (cw)

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