Kommentar
Politik als indirekter Sieger
Erst schien Hessen auf dem richtigen Weg zu sein. Zufrieden schaute man im März nach Kassel, als sich dort die KV Baden-Württemberg eine derbe Schelte bezüglich der Honorarverteilung 2005 einfing. Jetzt hat das Bundessozialgericht auch der KV Hessen bescheinigt, dass sie ihre Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht hat.
Und die Grundaussage beider Urteile ist identisch: Die Regelleistungsvolumina waren schon 2005 verbindlich -, weil sie politisch gewollt und vorgegeben waren. Ob eine KV sich, wie Baden-Württemberg, in Totalverweigerung übt, oder ob sie, wie Hessen, die Vorgaben zwar umsetzt, aber dann durch zusätzliche Regelungen unterläuft, das kommt letztlich aufs Gleiche heraus.
Aus beiden Entscheidungen gehen das Bundesgesundheitsministerium und der Bundestag als indirekte Sieger hervor. Daran sollten Ärzte deutlich erinnern, wenn Berlin versucht, in der öffentlichen Diskussion Verantwortlichkeiten abzuschieben. Freuen können sich nun in Hessen und wohl auch in Niedersachsen Ärzte, die ab 2005 Widersprüche gegen ihre Honorarbescheide eingelegt haben. In vielen Fällen werden die KVen neu rechnen müssen.
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