Zweigpraxen: Am Anfang zahlen Ärzte drauf

Mit dem Start einer Zweigpraxis muss die Versorgung am Ort verbessert, am Sitz der Hauptpraxis dagegen darf sie nicht verschlechtert werden, so die Vorgabe. Viele hessische Ärzte wagen seit 2009 diesen Spagat.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:
Kurze Sprechstundenzeiten - ein typisches Merkmal von Zweigpraxen.

Kurze Sprechstundenzeiten - ein typisches Merkmal von Zweigpraxen.

© ill/sth

FRANKFURT/MAIN. 220 Zweigpraxen gibt es derzeit in Hessen, etwa 60 Prozent davon sind hausärztliche Praxen. Sie werden nur dann genehmigt, wenn sie die Versorgung der Versicherten verbessern und gleichzeitig die Versorgung am Sitz der Hauptpraxis nicht beeinträchtigt wird.

Dies ist immer dann der Fall, wenn der Praxischef in der Hauptpraxis persönlich mindestens 20 Stunden pro Woche Sprechstunden für GKV-Patienten abhält und auch die Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeit gewährleistet.

Etwa die Hälfte aller Anträge lehnt die KV ab

"Zweigpraxen sind vor allem dann geeignet, wenn sich größere Praxisstätten nicht rechnen würden", sagt Maja Kletke. Sie ist im Team Bedarfsprüfung bei der KV Hessen für die Genehmigung zuständig. Typisches Beispiel: Ein Hausarzt bietet für fünf Stunden in der Woche im Nachbarort für gehunfähige Patienten eine Sprechstunde an. "In solchen Fällen ist eine Zweigpraxis das Mittel der Wahl", sagt die KV-Mitarbeiterin im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Etwa die Hälfte aller Anträge wird von der KV aber abgelehnt. Ein Beispiel, das im Frühjahr durch die Medien ging, ist der Fall eines Kinderkardiologen aus Fulda, der im 128 Kilometer entfernten Bad Nauheim eine Zweigpraxis eröffnen wollte.

Für die KV war durch die Entfernung zwischen den beiden Praxen die Versorgung der Versicherten am Vertragsarztsitz beeinträchtigt. Zudem stellte die KV in Bad Nauheim fest, dass es im Umkreis von 30 Kilometern genügend Kinderkardiologen gibt. Das Bundessozialgericht billigte diese Entscheidung .

Die Antragsteller seien in der Regel sehr gut über das neue Vertragsarztrecht informiert, so Kletke. Doch es sei ein Irrglaube, dass mit einer Zweigpraxis immer auch eine Verbesserung der Versorgung stattfinde. Dafür müssten unter anderem spezielle Untersuchungen oder medizinische Leistungen angeboten werden, die es bislang am Ort der Zweigpraxis nicht gab. "Das ist sehr diffizil", sagt Kletke.

Nach Eingang des Antrages werden von der KV beispielsweise auch alle niedergelassenen Ärzte und Therapeuten im Umkreis der geplanten Zweigpraxis in anonymisierter Form befragt, welche Leistungen sie erbringen und welche Wartezeiten Patienten bei ihnen haben.

Ein weiteres Detail, das von Praxischefs bei der Antragstellung oft übersehen werde, findet sich in der Notdienstordnung der einzelnen KVen. Die hessische KV schreibt beispielsweise vor, dass Zweigpraxen am Notdienst teilnehmen müssen - und zwar dann, wenn die Zweigpraxis in einem anderen Bereitschaftsdienstbezirk liegt. "Das gehört dann zur Sicherstellung dazu", sagt Maja Kletke.

Das Regelleistungsvolumen wird zunächst nicht erhöht

Eine weitere Vorgabe: Mit der Genehmigung einer Zweigpraxis wird das RLV zunächst nicht erhöht. "Die Fallzahl soll gleich bleiben", erläutert Kletke. Schließlich werde die Stundenzahl durch die Zweigpraxis nicht erhöht. "Der Arzt verlegt ja nur seine Tätigkeit an eine andere Stätte."

Ihr Fazit: Oft seien Ärzte mit der Gründung einer Überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft besser bedient. "Im Grunde genommen zahlt der Arzt bei einer Zweigpraxis anfangs drauf", so Kletke. Ärzte müssten einige Investitionen wie die Miete der Praxisräume und der EDV-Anlage auf sich nehmen und ihre Praxis an zwei Standorten organisieren. "Das bedeutet auch einen hohen Verwaltungsaufwand."

Hat sich die Zweigpraxis etabliert, ermöglicht sie aber zusätzliche Umsatzmöglichkeiten - etwa durch die Gewinnung neuer Patienten. Nicht zuletzt kann mit Hilfe einer Zweigpraxis auch die Konkurrenz in Schach gehalten werden.

Und so steht es im Gesetz

Zulassungsverordnung für Ärzte, Paragraf 24

(3) Vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes an weiteren Orten sind zulässig, wenn und soweit

1. dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und

2. die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird.

Bundesmantelvertrag für Ärzte, Paragraf 17 (1a) Der sich aus der Zulassung des Vertragsarztes ergebende Versorgungsauftrag ist dadurch zu erfüllen, dass der Vertragsarzt an seinem Vertragsarztsitz persönlich mindestens 20 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung steht. Für einen Teilversorgungsauftrag ... gelten die Sprechstundenzeiten entsprechend auf der Grundlage von zehn Stunden wöchentlich ...

Notdienstordnung der KV Hessen, Paragraf 3 (1) Am organisierten allgemeinen Notdienst nehmen grundsätzlich alle niedergelassenen Vertragsärzte einer Notdienstgemeinschaft teil … Die Betreiber von Zweigpraxen sind zur Teilnahme am Notdienst im Bereich der Haupt- sowie der Zweigpraxis verpflichtet.

Lesen Sie dazu auch: Beispiel Großalmerode: Zweigpraxis, die sich lohnt Zweigpraxen mausern sich zum Erfolgsmodell

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