Zeitprofile: Widerstand gegen Ungleichheit

Für angestellte Ärzte gelten bei der Plausi-Prüfung andere Zeitkontingente als für freiberufliche. Aus den Reihen der FDP kommen erste Rufe nach Abschaffung dieser Disparität.

Von Monika Peichl Veröffentlicht:
Zeit bedeutet für Ärzte bei der Plausi-Prüfung bares Geld - in unterschiedlichem Maßstab.

Zeit bedeutet für Ärzte bei der Plausi-Prüfung bares Geld - in unterschiedlichem Maßstab.

© Geld Klaus Eppele / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Statt 780 Stunden pro Quartal setzt die KV Bayerns (KVB) für angestellte Ärzte bei der Plausibilitätsprüfung nur 520 Stunden an.

Laut Dr. Axel Munte, Vorstand der "Bundesvereinigung ambulante spezialärztliche Versorgung", wird damit "die Attraktivität moderner Versorgungsstrukturen in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt".

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann fordert die KVen deshalb auf, diese Praxis umgehend einzustellen .

Nach Angaben Lindemanns ist das verkürzte Zeitkontingent, das einer 40-Stunden-Arbeitswoche entspricht, erstmals von der KV Bayerns angewendet worden und werde vermutlich bald bundesweit praktiziert.

Genehmigte Arbeitszeiten einhalten

Die KVB erläuterte auf Anfrage, dass die Anstellung von Ärzten vom Zulassungsausschuss mit einer konkreten wöchentlichen Arbeitszeit genehmigt werde.

Die Arbeitszeit beruhe dabei auf Regelungen in der Bedarfsplanungsrichtlinie zur Anrechnung von Angestellten oder Teil-Angestellten auf die Bedarfsplanung.

Ein Angestellter mit einer Wochenarbeitszeit von über 30 Stunden zähle demnach in der Bedarfsplanung mit einem vollen Vertragsarztsitz, bei bis zu 30 Stunden mit einem Dreiviertelsitz, bei bis zu 20 Stunden mit einem halben und bei bis zu zehn Stunden mit einem Viertelsitz.

Damit lege der Zulassungsausschuss für die KV verbindlich fest, in welchem Umfang ein Angestellter an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen dürfe. Da für angestellte Ärzte zudem das Arbeitszeitgesetz gelte, seien sie in Vollzeit mit maximal 48 Stunden pro Woche genehmigungsfähig.

Dies entspricht laut KVB auch den Vorgaben des Paragrafen 8a der Richtlinien der KBV und des Spitzenverbands der Krankenkassen, die auf dem Prüfparagrafen 106a Sozialgesetzbuch V beruhen.

Paragraf 8a der Richtlinien schreibt vor, dass die Abrechnungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Arztpraxen mit angestellten Ärzten auch daraufhin geprüft werden, ob die für die angestellten Ärzte genehmigten Arbeitszeiten eingehalten worden sind.

Arbeitszeit für Ärzte ist nirgends festgelegt

FDP-Politiker Lindemann sagte der "Ärzte Zeitung", es sei nirgends niedergelegt, dass die Arbeitszeit eines angestellten Arztes auf einem vollen Vertragsarztsitz zwingend 40 Stunden betrage, also exakt das Vierfache der zehn Stunden, die für einen Viertelsitz gelten.

Durch die verkürzten Prüfzeiten würden Arztpraxen und MVZ diskriminiert. Freiberuflich tätigen Ärzten werde eine 60-Stunden-Woche zugestanden. In den "innovativen und hoch spezialisierten" Versorgungszentren und Arztpraxen, die angestellte Ärzte beschäftigen, könnten Leistungen oft effizienter und in kürzerer Zeit bei gleicher Qualität erbracht werden als in Einzelpraxen.

Die Einzelpraxen stünden aber "immer noch im Zentrum jeder Überlegung". Dadurch werde Teilzeitbeschäftigung, die im Gesundheitssystem unverzichtbar werde, wirtschaftlich unattraktiv gemacht.

Mehrere Praxen und MVZ sind laut Lindemann derzeit mit massiven Honorarrückforderungen konfrontiert und somit in ihrer Existenz gefährdet.

Angewendet wird das verkürzte Zeitkontingent nach Angaben der KVB seit 2011 rückwirkend bis zum dritten Quartal 2008, in dem die lebenslange Arztnummer eingeführt worden war. Sie ermöglicht die Zuordnung der abgerechneten Leistungen zum erbringenden Arzt.

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