Berufsrecht

Unabhängige Ermittler im Norden

Beim Verdacht auf Verstöße gegen ärztliches Berufsrecht ermitteln in Schleswig-Holstein unabhängige Juristen im Auftrag der Kammern - ein Modell, das Schule machen könnte.

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BAD SEGEBERG. Um Verstöße gegen das Berufsrecht besser ahnden zu können, wird derzeit über erweiterte Kompetenzen der Ärztekammern nachgedacht.

Im Norden gibt es - bundesweit bislang einzigartig - den "Untersuchungsführer", der vom Sozialministerium berufen wird und von den Vorständen der Heilberufekammern eingesetzt werden kann. Geregelt ist diese Einrichtung im Heilberufekammergesetz.

Berufen werden die Untersuchungsführer - derzeit drei Volljuristen - vom Sozialministerium als Landesaufsicht.

Nach Beauftragung durch die jeweilige Kammer werden sie unabhängig tätig, können richterliche Beschlüsse wie etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmungen erwirken und legen der Kammer einen Abschlussbericht vor.

"Der Kammervorstand entscheidet dann über die entsprechende Sanktion", berichtete Präsident Dr. Franz-Joseph Bartmann in der jüngsten Kammerversammlung. Dass das Modell in der ärztlichen Öffentlichkeit bislang kaum bekannt ist, könnte auch an der geringen Fallzahl liegen.

Untersuchungsführer Karl Lienshöft, ein Staatsanwalt a.D., weiß von nur drei Fällen in 20 Jahren, in denen er von seinem Recht auf eine Durchsuchung bei Ärzten Gebrauch machen musste. Eingeschaltet werden sie aber häufiger.

Die meisten Ärzte kooperieren

In den vergangenen drei Jahren rief die Kammer 42 Mal einen Untersuchungsführer an. In aller Regel kooperieren die Ärzte, so Lienshöft: "Die meisten begrüßen, dass ein Unabhängiger `draufschaut".

Wegen der aktuellen Diskussion um ärztliche Ermittlungskompetenzen könnte der Untersuchungsführer auch für andere Bundesländer interessant werden. Bartmann: "Wir sind überzeugt, dass dieses Vorgehen Modellcharakter hat".

Etwas entfernt Ähnliches gibt es bisher nur in Thüringen. Dort sieht das Heilberufegesetz den Ermittlungsführer vor, der vom Kammervorstand bestimmt wird. Derzeit nehmen zwei Vorstandsmitglieder dieses Amt selbst wahr. (di)

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