Sammelerklärung
Vorsicht bei der Unterschrift
Unterschreibt ein dazu nicht berechtigter Arzt die sogenannte Sammelerklärung, kann das zum Verlust des gesamten Honorars führen. Insbesondere MVZ laufen aufgrund ihrer Organisationsstruktur Gefahr, diesen Fehler zu begehen, wie ein aktueller Rechtsstreit zeigt.