Kommentar zur Erstdiagnose via App

Recht des Machbaren?

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

In Deutschland ist es Medizinern berufsrechtlich untersagt, per Foto und Handy eine Erstdiagnose vorzunehmen. Hier greift das Fernbehandlungsverbot für Ärzte. Start-up-Unternehmer wie Simon Bolz stoßen also schnell an Grenzen. Der Berliner hat eine App entwickelt, mit der Patienten mit Hautproblemen binnen 48 Stunden eine Ersteinschätzung eines Dermatologen erhalten können.

Doch das Recht des Neuen ist keine Selbstverständlichkeit. Für das Fernbehandlungsverbot gibt es gute Gründe, die von technischer Machbarkeit allein nicht widerlegt werden. Wenn mündige Bürger bereit sind, für etwas privat zu zahlen, was ihnen als gesetzlich Versicherte via Arztbesuch ohnehin zusteht, ist das ihre Sache.

Doch trotz der Beteuerung des Betreibers, seine App leiste einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Zukunft - der persönliche Arztbesuch ist deswegen noch lange nicht überflüssig. Verständlich, dass sich die Ärztekammer Berlin bestenfalls zurückhaltend optimistisch zu den Chancen solcher Anwendungen äußert.

Hierzulande ist nicht nur Überzeugungsarbeit notwendig, wenn es darum geht, Mobile Health in den Behandlungsalltag zu integrieren. Wichtig ist, dass die Technik die Behandlung tatsächlich unterstützt und Patienten mit Diagnosen nicht alleine lässt.

Lesen Sie dazu auch: Hautkrankheiten: Erstdiagnose via App statt in der Arztpraxis

Mehr zum Thema

Neue Möglichkeiten

So hilfreich können Smart Inhaler bei Asthma oder COPD sein

Una Health

Neue DiGA für das Selbstmanagement bei Typ-2-Diabetes

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine pulmonale Beteiligung bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) kann sich mit Stridor, Husten, Dyspnoe und Auswurf manifestieren. Sie zeigt in der Lungenfunktionsprüfung meist ein obstruktives Muster.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Wenn der entzündete Darm auf die Lunge geht

Die elektronischen Monitoring-Devices könnten gezielt Patienten mit unkontrollierter Erkrankung verordnet werden, um zu messen, ob es bei der Inhalation an der Regelmäßigkeit, der Technik oder an beidem hapert und dann genau da zu schulen, wo es Probleme gibt.

© tadamichi / stock.adobe.com

Neue Möglichkeiten

So hilfreich können Smart Inhaler bei Asthma oder COPD sein