Der Tipp

Schutz bleibt trotz Trennung bestehen

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Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, besteht die Hausratversicherung für beide zunächst fort. Darauf weist Monika Maria Risch von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im deutschen Anwaltsverein hin. "Ich erlebe es immer wieder, dass Paare nach einer Trennung zu viel Prämie zahlen", sagt sie.

Ist nur ein Partner Versicherungsnehmer, sind nach der räumlichen Trennung beide Wohnungen versichert. Das gilt aber nur bis zur Änderung des Versicherungsvertrags, spätestens bis drei Monate nach der nächsten auf den Auszug folgenden Prämienfälligkeit. Zieht der Versicherungsnehmer Mitte September 2009 aus der gemeinsamen Wohnung aus und die Jahresprämie war am 1. August fällig, ist der Hausrat des Verbleibenden also bis November 2010 versichert. Sind beide Partner Versicherungsnehmer, besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.

Allerdings müssen Kunden beachten, dass es häufig zu einer Unterversicherung kommt. In diesem Fall zahlt der Versicherer bei einem Schaden nicht die volle Summe.Denn der Verzicht des Anbieters auf Anwendung der Unterversicherungsklausel bezieht sich auf die Wohnfläche, die sich durch die hinzukommende Wohnung verändert. (akr)

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