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Versicherungstipp

Verdeck offen: Versicherung zahlt!

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Autofahrer behalten ihren Versicherungsschutz, wenn sie ihr Cabrio für kurze Zeit in einer belebten Umgebung abstellen, ohne das Verdeck zu schließen. In unsicheren Gegenden und beim längeren Parken sollten sie die Haube aber immer nutzen.

Bei einem Schaden wertet der Versicherer das Verhalten des Fahrers sonst als grobe Fahrlässigkeit und kürzt die Leistung entsprechend. Darauf weist der Versicherer Zurich hin.

"Grundsätzlich können Cabriofahrer ihr Fahrzeug für kurze Zeit mit geöffnetem Verdeck und mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken, beispielsweise um Einkäufe zu erledigen", sagt Norbert Stand, Schaden-Experte bei der Zurich.

Wichtig sei aber, die Türen, Hauben und Ablagefächer abzuschließen. Außerdem sollten keine losen Wertgegenstände oder mobile Naviagtionsgeräte im Auto sein. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug nur kurz geparkt wird.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei einem Einbruch alle direkt damit zusammenhängenden Schäden. Für einen Vandalismusschaden, etwa ein aufgeschlitztes Verdeck, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. (akr)

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