Risikolebensversicherung

Nachwuchs sollte finanziell abgesichert sein

Für Frauen wird sie Ende des Jahres teurer, für Männer günstiger - eine Risikolebensversicherung empfehlen Verbraucherschützer dennoch nicht jedem. Ein Muss ist sie für Ärzte, die finanziell für Angehörige sorgen.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Ärztinnen und Ärzte mit kleinen Kindern sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, rät eine Verbraucherschützerin.

Ärztinnen und Ärzte mit kleinen Kindern sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, rät eine Verbraucherschützerin.

© detailblick / fotolia

KÖLN. Ärztinnen werden in den kommenden Wochen mit Werbung von Versicherern überschüttet. Das scheinbar schlagende Verkaufsargument: die neuen Unisex-Tarife. Ab dem 21. Dezember dürfen die Versicherer nur noch geschlechtsneutrale Verträge anbieten.

Für Ärztinnen werden Risikolebensversicherungen ab dann teurer. Momentan bezahlen sie noch weniger als Männer, weil bei ihnen die Sterbewahrscheinlichkeit im Versicherungszeitraum geringer ist.

"Aber nur Frauen, die wirklich eine Risikolebensversicherung brauchen, sollten vorher eine abschließen", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Diese Punkte sind bei der Policenauswahl zu beachten

Für Männer werden die Policen billiger. Hier gilt das Umgekehrte: Wer eine Risikoversicherung braucht, sollte nicht warten und riskieren, dass die Hinterbliebenen nach dem plötzlichen Tod ohne finanzielle Absicherung dastehen.

Beim Abschluss sollten Ärzte und Ärztinnen unbedingt auf einige Feinheiten achten. Einige Anbieter verkaufen neuerdings auch Policen, bei denen schwerst Kranke die vereinbarte Summe noch zu Lebzeiten ausgezahlt bekommen.

Risikolebensversicherungen sind eigentlich dazu da, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung erhalten Kunden bei Vertragsende kein Geld. Sterben sie vorher, bekommt die begünstigte Person die vereinbarte Summe. "Wer für andere finanziell sorgt, sollte eine Police haben", sagt Weidenbach.

Das gilt vor allem für Ärzte und Ärztinnen mit kleinen Kindern und für Paare, die wirtschaftlich aufeinander angewiesen sind. Auch, wer einen Kredit aufgenommen hat, auf dem die Erben nicht sitzen bleiben sollen, sollte mit einer Police vorsorgen. Singles ohne Kinder und finanzielle Verpflichtungen brauchen dagegen keine Risikolebensversicherung.

Als angemessene Versicherungssumme empfehlen Verbraucherschützer das Drei- bis Fünffache des Jahresverdienstes. "Man sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig ansetzen", sagt Weidenbach. Ärzte und Ärztinnen können Policen mit fallender Versicherungssumme abschließen.

Nachversicherungsgarantien bringen Flexibilität

Das ist sinnvoll, wenn ein Kredit abgesichert werden soll, der nach und nach abbezahlt wird. Andererseits können Ärzte auch die Versicherungssumme erhöhen wollen, etwa wenn sie Nachwuchs bekommen oder einen Kredit aufnehmen.

Deshalb sollten Interessierte beim Abschlussauf eine Nachversicherungsgarantie achten. Damit stellen sie sicher, dass sie die Versicherungssumme anheben können.

Vergleichen lohnt sich: Je nach Angebot können die Beiträge für dieselbe Leistung um Hunderte von Euro auseinanderliegen. Eine 40-jährige Nichtraucherin bekommt eine Police mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro zurzeit für um die 100 Euro, ein gleichaltriger Mann zahlt mindestens 40 Euro mehr.

Wer riskante Hobbys wie Motorradfahrenhat, unter starkem Übergewicht oder chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruckleidet, muss mit Risikozuschlägen rechnen.

Chronische Krankheiten führen zu Risikozuschlägen

Vor dem Abschluss stellen die Versicherer Gesundheitsfragen oder verlangen ab einer bestimmten Versicherungssumme ärztliche Untersuchungen. "Hier ist es wichtig, ehrlich zu sein", so Weidenbach. Wer bereits gravierende Krankheiten hatte oder hat, sollte gleichzeitig Anträge an verschiedene Versicherer stellen oder einen Versicherungsmakler mit der Suche beauftragen. Er kann ohne Namensnennung Angebote einholen.

Viele Versicherer bieten Standard- und Premium-Verträge an. Der Aufpreis ist relativ gering, ein Blick auf die zusätzlichen Leistungen lohnt sich. Manche Anbieter wie Cosmosdirekt, Europadirekt oder die Hannoversche Leben bieten in den Premium-Varianten die Möglichkeit einer Auszahlung der Risikosumme an, wenn der Versicherte schwer erkrankt und die Lebenserwartung weniger als ein Jahr beträgt.

"Sobald wir alle medizinischen Unterlagen haben, zahlen wir", sagt Silke Barth, Sprecherin von Cosmosdirekt. Unter Umständen wendet sich der Versicherer an den behandelnden Arzt.

Lebt der Kunde länger als gedacht, fordere der Versicherer das Geld nicht zurück, sagt Barth. "Wir prüfen nicht, ob der Kunde wirklichgestorben ist." Auch die Hannoversche Leben verlangt dann das Geld nicht zurück, wenn der Kunde wider Erwarten länger als zwölf Monate lebt.

"Sollten die ärztlichen Einschätzungen im besten Sinne nicht zutreffen und der Kunde im Zeitraum nicht sterben, muss er selbstverständlich keine Rückzahlungen an uns leisten", sagt Sprecher Stefan Lutter.

"Die Prognose stellen der behandelnde Arzt des Kunden sowie ein Gesellschaftsarzt von unserer Seite." Bei unterschiedlichen Einschätzungen zieht der Versicherer die Meinung eines unabhängigen dritten Facharztes hinzu.

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