Der Versicherungsfall

PKV kann Voranschlag für Zahnersatz fordern

In der GKV ist ein Heil- und Kostenplan für Zahnbehandlungen Usus. Doch auch Privatversicherer können Kostenvoranschläge verlangen.

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Frage: Sollte ich mir vor einer teueren Behandlung beim Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen, auch wenn ich privat versichert bin?

Antwort: Ja. Steht eine Zahnersatz-Behandlung an, sollten sich privat Krankenversicherte vorab von ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dazu rät der Versicherer Signal Iduna.

Der Zahnarzt fertigt dann eine Kostenaufstellung an, die der Versicherte bei seiner Gesellschaft einreicht. Die prüft sie und informiert den Kunden, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernehmen wird.

Einige Privattarife sehen sogar einen Heil- und Kostenplan verpflichtend vor. Wer nicht die Bedingungen seines Versicherungsvertrags wälzen will, sollte deswegen den Zahnarzt immer um einen Kostenvoranschlag bitten, so die Signal Iduna.

Auch Verbraucherschützer raten zu der Vorabberechnung. "Der Versicherte weiß dann, welche Kosten er zu erwarten und mit welchem Eigenanteil er zu rechnen hat", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Während gesetzlich Versicherte dazu verpflichtet sind, einen Kostenvoranschlag bei ihrem Versicherungsträge einzureichen und genehmigen zu lassen, ist das bei PKV-Kunden nicht immer der Fall.

Der Plan enthält die voraussichtlichen Gesamtkosten, eingeschlossen Labor- und Materialaufwendungen. Kunden sollten berücksichtigen, dass Zahnlabors nicht an eine amtliche Gebührenordnung gebunden sind.

Zwar gibt es in der GKV feste Preise, die oft auch bei privat Versicherten veranschlagt werden. Fallen die Kosten im Vergleich dazu erheblich höher aus, sollten Kunden mit dem Zahnarzt überlegen, ob Leistungen nicht in einem preiswerteren Labor erfragt werden sollten.

Versicherte können sich auch über das Internet eine günstigere Alternative suchen, empfiehlt der PKV-Verband. Dazu stellen sie ihren Kostenvoranschlag ins Netz und warten auf preiswerte Angebote anderer Zahnärzte. (acg)

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