Kfz-Versicherung

Baukastenprinzip sorgt oft für Qual der Wahl

Rabattschutz rein, Mietwagenoption raus? Wer den Leistungsumfang seiner Kfz-Versicherung zusammenstellt, kann aus einer breiten Palette an Offerten wählen. Das macht es oft nicht leichter.

Von Jonas Tauber und Friederike Krieger Veröffentlicht:
Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, sollte genau prüfen, ob sie individuellen Bedürfnissen entspricht.

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, sollte genau prüfen, ob sie individuellen Bedürfnissen entspricht.

© Marco2811/Fotolia.com

KÖLN. An einer Haftpflichtpolice kommt in Deutschland kein Fahrzeughalter vorbei. Wer sich außerdem gegen Schäden am eigenen Wagen absichern will, braucht eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Im jeweiligen Segment bieten die Gesellschaften traditionell Holzklasse oder Premium-Pakete mit unterschiedlichen Leistungskatalogen an.

Zwangsläufig treffen solche Paketlösungen nicht hundertprozentig die individuellen Bedürfnisse der Versicherten. Entweder es entstehen Deckungslücken, oder Verbraucher zahlen für Leistungen mit, die sie gar nicht brauchen.

Modulare Autoversicherungen, die Versicherer wie Allianz und HDI anbieten, sollen das ändern: Autofahrer kaufen einen Basisschutz und wählen zusätzlich aus einem umfangreichen Angebot die Leistungen aus, die sie benötigen.

"Im modularen System bezahlt ein Kunde nur für die Zusatzleistungen, die er wirklich braucht", so eine Sprecherin der Allianz.

Verbraucherzentrale: Insassenunfallschutz verzichtbar

Kunden des Versicherers, die sich für das modulare System MeinAuto entscheiden, können zum Beispiel die Zusatzleistung Rabattschutz wählen. Sie behalten dann den einmal erreichten Schadenfreiheitsrabatt auch im Fall eines selbst verschuldeten Unfalls.

Oder sie erweitern den Leistungskatalog ihrer Vollkaskoversicherung um den Baustein MietwagenPlus. Steht der versicherte Wagen zum Beispiel unfallbedingt nicht bereit, bezahlt der Versicherer für 14 Tage einen Mietwagen.

Nicht jeder Zusatzbaustein ist sinnvoll. Verzichtbar ist etwa ein Insassenunfallschutz, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der greift, wenn Personen im Fahrzeug bei einem Unfall verletzt oder getötet werden.

Aber für Schäden, die Mitfahrern zugefügt werden, kommt schon die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Wird er selbst verletzt, ist er darüber zwar nicht abgesichert. "Aber wenn der Fahrer vernünftig vorgesorgt hat und über eine Berufsunfähigkeitspolice und eine private Unfallversicherung verfügt, dann braucht er keinen zusätzlichen Schutz", sagt Weidenbach.

Nicht unbedingt verbraucherfreundlicher

Der Trend zu maßgeschneiderten Policen ist aus Verbrauchersicht grundsätzlich zu begrüßen, so Albert Gottelt von "1A Verbraucherportal". "Prinzipiell ist es eine positive Entwicklung, dass Kunden nur für die Leistungen zahlen, die sie tatsächlich benötigen", sagt er.

Allerdings bedeute das nicht automatisch eine höhere Verbraucherfreundlichkeit. Weil die Gesellschaften ihre Angebote ganz unterschiedlich aufgebaut haben, sei es immer schwieriger, sich einen Überblick zu verschaffen. "Durch die Modularität gibt es gar nicht mehr den Tarif xy, sondern nur noch Tarifkombinationen."

Unternehmen könnten die Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit nach Ansicht Gottelts dadurch verbessern, dass sie sich auf eine Vereinheitlichung von Basisschutz und Zusatzmodulen verständigen.

"Eine Verbesserung im Sinne der Verbraucher könnte eine Standardisierung von Grundschutz und Bausteinen sein, eventuell freiwillig durch die Branche", sagt er.

Neue Schadensfreiheitsklassen bei einigen Versicherern eingeführt

Die Vergleichbarkeit von Autoversicherungen leidet nicht nur unter dem Trend zum Bausteinprinzip, findet Gottelt. So haben einige Versicherer neue Schadenfreiheitsklassen eingeführt, während andere bei der alten Staffelung geblieben sind. Im neuen System gibt es statt 25 nun 35 Schadenfreiheitsklassen.

Mehr Klassen sind aber nicht unbedingt von Vorteil. Wer lange keinen Unfall hatte und in der höchsten Schadenfreiheitsklasse ist, musste bisher 30 Prozent des Grundbeitrags zahlen. Nach dem neuen Modell sind es nur noch 20 bis 25 Prozent. "Allerdings sind auch die Grundbeiträge gestiegen", so Gottelt.

In der Konsequenz fahren Kunden nicht unbedingt billiger, sondern müssen teilweise sogar draufzahlen.

 Zusätzlicher Wermutstropfen: Der Rabattschutz, der heute hinzu gekauft werden muss, war im alten Schadenfreiheitssystem kostenlos enthalten. Mit dem neuen Modell ist er entfallen.

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