PKV

Längere Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung

Veröffentlicht:

KÖLN. Privat Krankenversicherte können künftig nach einer Beitragserhöhung ihres Versicherers etwas länger überlegen, ob sie kündigen wollen oder nicht. Die Frist hat sich sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden von einem Monat auf zwei Monate verlängert.

Die Verbesserung der Kundenposition ist Teil der vom Bundestag für die PKV beschlossenen Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz. Der Gesetzentwurf geht Anfang März noch in den Bundesrat. Da es im Bundestag aber eine breite Mehrheit gab - nur die Grünen haben sich enthalten - ist mit einem Scheitern nicht zu rechnen.

Wenn sich der Versicherte nach einer Beitragserhöhung für den Anbieterwechsel entscheidet, muss er nach dem Entwurf dem bisherigen PKV-Unternehmen innerhalb von zwei Monaten den Nachweis vorlegen, dass er eine Anschlussversicherung abgeschlossen hat.

Der auf die PKV spezialisierte Versicherungsmakler Sven Hennig begrüßt die geplante Änderung. Die neue Kündigungsfrist nehme etwas zeitlichen Druck vom Kunden und gebe ihm die Chance, Auswahlfehler aus der Vergangenheit nicht zu wiederholen. (iss)

Mehr zum Thema

Point-of-Care-Diagnostik

PKV bringt schnelle PoC-Coronadiagnostik in die Arztpraxen

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen