PKV-Basistarif

Diskriminierte Beamte

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LEIPZIG. Auch für Beamte mit einer privaten Krankenversicherung im Basistarif muss die Beihilfe Arzthonorare mit den bei Privatpatienten üblichen Steigerungsfaktoren bezahlen.

Gegenteilige Regelungen verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Ruhestandsbeamten des Bundes und des Landes Berlin.

Für Patienten mit einer Privatversicherung im Basistarif erkannte die Beihilfe in beiden Fällen den in der Privaten Krankenversicherung üblichen Steigerungsfaktor von 2,3 nicht an.

Entsprechend den Regelungen im PKV-Basistarif war die Beihilfe stattdessen 2010 in Berlin bei einem Steigerungsfaktor von je nach Leistung höchstens 1,8 und 2011 beim Bund bei höchstens 1,2 gedeckelt. Den beiden Klägern wurden die beantragten Leistungen um 40 beziehungsweise 380 Euro gekürzt.

Doch dafür gibt es keinen sachlichen Grund, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Der Gleichheitssatz sei verletzt. Beamte mit privater Basisversicherung und ihre mitversicherten Angehörigen würden unzulässig benachteiligt. (mwo)

Az.: 5 C 40.13 (Bund) und 5 C 16.13 (Berlin)

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