Bundestag

Reform der Lebensversicherung beschlossen

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BERLIN. Der Bundestag hat das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer beschlossen.

Für Versicherte bedeutet das, dass sie bei Kündigung oder regulärem Ablauf nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden sollen. Unternehmen dürfen diese nur insoweit ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten gesichert sind.

Die Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen der Unternehmen wird zudem von 75 auf 90 Prozent erhöht. Der Garantiezins soll ab 1. Januar 2015 für Neu-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.

Die zunächst geplante zusätzliche Mitteilung der Provisionshöhe des Vermittlers ist nach Ablehnung von Experten vom Tisch. Stattdessen sollen wie bei Riester-Produkten künftig die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden. (dpa)

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