Pflegetagegeld-Police

Pro und Contra Beitragsfreiheit

Die privaten Krankenversicherer sind sich uneinig darüber, ob bei Pflegetagegeldversicherungen eine Beitragsbefreiung schon in den Pflegestufen 0 und 1 Sinn macht. Kritiker warnen vor einer Beitragsexplosion.

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KÖLN. Bei einer Beitragsbefreiung sagen die Versicherer den Kunden zu, dass sie im Fall der Pflegebedürftigkeit zwar Leistungen erhalten, aber keine Beiträge mehr bezahlen müssen. Für die PKV-Unternehmen kann das ein gutes Verkaufsargument sein.

 Je niedriger die Pflegestufe ist, desto höher ist die Zahl der Versicherten, die in den Genuss kommen. Einige Unternehmen bieten solche Pflegetagegeld-Policen an. Andere warnen vor möglicherweise gravierenden Folgen: Den verbleibenden zahlenden Kunden drohe eine Beitragsexplosion.

"Die Beitragsbefreiung in einer frühen Pflegestufe ist eine Wunsch-Wette auf die Zukunft", sagt Dr. Birgit König, Vorstandsvorsitzende der Allianz Private Krankenversicherung (APKV), der "Ärzte Zeitung". Die Wette besteht darin, dass sich die Pflegehäufigkeit genau so entwickelt, wie die Versicherer kalkuliert haben.

Die APKV hat verschiedene Szenarien durchgerechnet. Danach bleiben die Beiträge für eine Pflegetagegeldversicherung sowohl in Tarifen mit Beitragsbefreiung ab Stufe 0 als auch in denen mit einer Befreiung erst ab Stufe 2 immer dann stabil, wenn die Pflegehäufigkeit nicht von den Prognosen abweicht.

Tarifwechsel programmiert?

Bei einem Anstieg von beispielsweise nur drei Prozent der Pflegehäufigkeit sieht die Sache schon anders aus. Dann steigen in allen Tarifen die Beiträge. In den Tarifen mit Beitragsbefreiung ab Stufe 0 fällt die Zunahme aber deutlich stärker aus, da hier weniger Versicherte - nämlich nur noch die nicht pflegebedürftigen - die Belastung stemmen müssen.

Hinzu kommt ein weiterer Effekt: Wahrscheinlich wird ein Teil der Versicherten angesichts der steigenden Beiträge in einen Tarif ohne Beitragsbefreiung wechseln oder kündigen.

Weicht die Pflegehäufigkeit gar um fünf Prozent nach oben von den kalkulierten Werten ab, schnellen die Beiträge in den befreiten Tarifen noch weiter nach oben. Zusammen mit den Effekten aus gehäuften Tarifwechseln werden sie quasi unbezahlbar. Sobald sich eine Lücke zwischen Kalkulation und tatsächlicher Entwicklung auftut, müssen die Versicherten sie über ihre Beiträge füllen.

"Als Versicherer muss ich mich fragen, ob ich bereit bin, solch ein Risiko zu Lasten der Kunden einzugehen oder nicht." Die Versicherer sollten die Risiken offen aufzeigen, die auf einen Teil der Versicherten zukommen, dann könnten die Kunden aktiv entscheiden, ob sie die Risiken in Kauf nehmen, fordert König.

Eine Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 2 oder 3 hält sie für machbar, weil davon deutlich weniger Versicherte betroffen sind und die Dauer der Pflegebedürftigkeit vergleichsweise kurz ist. Die APKV selbst bietet die Beitragsbefreiung ab Stufe 3 an.

Auch Dr. Christoph Helmich, Vorstand der Continentale Krankenversicherung, sieht die frühe Beitragsbefreiung skeptisch. "Das Risiko ist nicht tragbar", findet er. Seiner Einschätzung nach sind damit viele ungelöste Probleme verbunden.

Arag: "Definitiv kalkulierbar"

So sei beispielsweise völlig unklar, wie sich die ab 2017 geplante Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade auswirken wird. "Dadurch könnte sich die Zahl derer, die beitragsbefreit sind, noch einmal deutlich erhöhen", sagt Helmich.

Er glaubt, dass von dem Instrument zudem ein falsches Signal ausgeht. "Es könnte sein, dass die Beitragsbefreiung genau diejenigen in die Tarife zieht, die davon ausgehen, dass sie sie brauchen werden."

Die Arag Kranken setzt dagegen auf die Beitragsbefreiung in Stufe 0 und 1. "Wir halten das Risiko definitiv für kalkulierbar", sagt Arag-Generalbevollmächtigter Klaus Heiermann. Er hält den Verzicht auf die Beitragszahlung im Falle der Pflegebedürftigkeit sogar für notwendig.

Die Betroffenen seien spätestens ab Pflegestufe 1 meist nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Ab Stufe 0 sei die Geschäftsfähigkeit stark eingeschränkt. Pflegebedürftige könnten vergessen, ihre Beiträge zu bezahlen und verlören dann schnell den Versicherungsschutz. Heiermann: "Es ist unsere bewusste Entscheidung, dieses Risiko über das Kollektiv finanzieren zu lassen".

Auch der Bund der Versicherten (BdV) spricht sich für eine Beitragsbefreiung ab Stufe 1 aus. "Ein guter Vertrag sollte das erfüllen", so Sprecher Martin Oetzmann. Die Beitragszahlung ist aus Sicht des BdV für Pflegebedürftige sonst eine zu große Belastung.

"Wenn sie richtig gehandhabt wird, ist die Beitragsbefreiung kalkulierbar", meint Oetzmann. (iss)

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