Versicherungen

Policen-Check bei den Eltern kann bares Geld sparen

Sind Eltern pflegebedürftig, sollten ihre Kinder auf deren Versicherungsordner achten. Versicherungsunternehmen sind nicht generell verpflichtet, über bessere Tarife zu informieren.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Auch wenn Makler in der Informationspflicht sind – ihren Policenordner sollten Kunden stets pflegen.

Auch wenn Makler in der Informationspflicht sind – ihren Policenordner sollten Kunden stets pflegen.

© Zerbor / Fotolia.com

KÖLN. Ärzte mit betagten Eltern sollten regelmäßig deren Versicherungsverträge durchsehen und prüfen, ob der Inhalt noch zu den Lebensumständen von Mutter und Vater passt. "Häufig hat jahrelang niemand die Verträge überprüft, und es schlummern völlig überteuerte oder unnötige Policen in den Ordnern", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Viele Versicherungen sind im Alter nicht mehr nötig und können gekündigt werden." Dazu gehörten etwa Krankentagegeldversicherungen, die für eine Lohnaufstockung im Krankheitsfall aufkommen, oder Verkehrsrechtsschutzversicherungen. Wer nicht mehr fährt, braucht solche Verträge nicht.

Solche Fälle sind gar nicht selten. Ein Fall, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt: Ein 60-jähriger Mann hatte per Zufall angefangen, die Versicherungspolicen seiner Eltern durchzusehen. Beide sind hochbetagt, Vater schwerhörig, Mutter pflegebedürftig.

Was er fand, macht ihn ärgerlich. Seit Jahren zahlt der Vater Beiträge für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vom ADAC. "Dabei fährt er schon sehr lange nicht mehr", sagt der Mann. "Der Anbieter hält es nicht für notwendig, meinen Vater darauf aufmerksam zu machen und streicht weiterhin jahrelang die Prämien ein."

Mindestens fünf Millionen Euro

Sein Ärger ist berechtigt, denn im umgekehrten Fall sind Versicherungsunternehmen ganz schnell bei der Sache - wenn es darum geht, bei Kunden im hohen Alter die Prämien in der Kfz-Versicherung nach oben anzupassen oder ihnen, wie bei der Unfallversicherung, den Schutz ganz zu verweigern. Außerdem stieß der Sohn auf eine Haftpflichtversicherung von der Axa, die viel zu viel kostet. Derzeit zahlen die Eltern rund 140 Euro.

Aktuell ist eine Police mit einer Versicherungssumme von fünf Millionen Euro für um die 40 Euro im Jahr zu haben. Bei mindestens fünf Millionen Euro sollte die Versicherungssumme auch liegen, raten Verbraucherschützer. Das liegt daran, dass die Anbieter auch bei Personenschäden einspringen, also etwa, wenn der Versicherte einen Dritten in einen Unfall verwickelt und der dann lebenslange körperliche Beeinträchtigungen mitnimmt.

Weil diese Schäden immer teurer werden, bieten viele Versicherer Verträge mit zehn Millionen Euro Deckungssumme oder mehr an. Bei den betagten Eltern betrug die Versicherungssumme nur 512.000 Euro, war also viel zu niedrig.

Der Vater hatte sie vor über 50 Jahren abgeschlossen. Was seinen Sohn ärgert: "Weder der Makler, der sie betreut, noch die Axa haben es jemals für nötig erachtet, meine Eltern über die Situation zu informieren und über Alternativen zu beraten."

Deswegen hat er dem Versicherer geschrieben und sich beschwert. Doch die Axa schiebt die Schuld auf den Makler, der die Familie betreut. "Für Axa besteht weder nach vertraglichen noch gesetzlichen Regelungen bei den hier genannten Verträgen eine anlassunabhängige Informations- und Beratungspflicht des Versicherten oder seines Agenten über neue Tarife und Bedingungen", so das Unternehmen.

Die Forderung des Sohnes, seine Eltern für die zu viel gezahlten Prämien zu entschädigen, lehnt es ab. Stattdessen bietet die Axa an, die alten Policen ohne Kündigungsfrist auf eine preisgünstigere mit höherer Versicherungssumme umzustellen.

Kunde hat Mitverantwortung

Arno Schubach, Anwalt für Versicherungsrecht aus Koblenz, sieht ebenfalls einen Beratungsfehler des Maklers. Schubach vertritt regelmäßig Mandanten, die nicht ausreichend von ihrem Vermittler über bessere Versicherungsbedingungen informiert worden sind und deswegen im Schadensfall auf großen Summen sitzen bleiben.

"Der Makler hat die Pflicht, sich mindestens einmal im Jahr an seinen Kunden zu wenden und ihn bei veralteten Verträgen über bessere oder günstigere Bedingungen zu informieren", sagt der Rechtsanwalt. "In diesem Fall hat der Makler sich offensichtlich lange Zeit nicht bei den Versicherten gemeldet, da hat er eindeutig seine Beratungspflicht verletzt."

Theoretisch könne der Versicherte ihn vor Gericht auf die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge verklagen. "Allerdings muss er damit rechnen, dass die Gerichte auch dem Kunden eine Mitverantwortung zusprechen", sagt Schubach. "Wer einen Versicherungsvertrag abschließt und über fünfzig Jahre lang nicht mehr hineinschaut, muss sich nicht wundern, wenn die Bedingungen nicht mehr passen."

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