Der konkrete Fall

Richtig versichert auf Karibik-Kreuzfahrt

Auf Reisen mit einem Kreuzfahrtschiff lässt sich viel erleben. Deshalb sollte der Auslandsreisekrankenschutz etwa bei Landgängen nicht fehlen.

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Frage: Ich reise mit meiner Frau zu einer Kreuzfahrt in die Karibik. Mein Versicherungsvertreter sagt, dass bei einer Erkrankung ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht greift. Braucht sie in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Antwort: Hier muss differenziert werden. Zuerst einmal ist es richtig, dass gesetzlich Versicherte ihre Kasse nur dann für Behandlungen auf Urlaubsreisen heranziehen können, wenn mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Weil mit Haiti oder der Dominikanischen Republik kein solches Abkommen existiert, wäre Ihre Frau nicht über die gesetzliche Krankenkasse versichert, wenn sie bei einem Landgang krank würde und behandelt werden müsste.

Anders sieht es aus, wenn sie auf dem Kreuzfahrtschiff Fieber bekommt und vom Schiffsarzt behandelt wird. Hier ist entscheidend, unter welchen Flagge das Schiff kreuzt, sagt Axel Wunsch von der Barmer GEK. "Bei einem deutschen Schiff - allerdings ist uns hier einzig die MS-Deutschland bekannt - behandeln wir das wie deutsches Staatsgebiet."

Fährt das Kreuzfahrtschiff unter der Flagge eines der Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, hat ein Patient grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen wie ein Bürger des Landes - das gilt inzwischen für den gesamten EU-Raum und einige Länder mehr.

Ihre Frau sollte sich in jedem Fall überlegen, für die Reise zusätzlich einen Auslandsreisekrankenschutz abzuschließen. Nicht nur, weil sie dann auch bei Landgängen abgesichert ist. Die Police kommt unter bestimmten Umständen auch für den krankheitsbedingten Rücktransport nach Deutschland auf. Die Kasse übernimmt das in keinem Fall. (tau)

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