1,3 Millionen Euro

Debeka zahlt wegen Datenschutz-Verstoß

1,3 Millionen Euro muss die Debeka zahlen, weil im Vertrieb der Datenschutz nicht immer beachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen einzelne Mitarbeiter des Unternehmens.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Debeka muss eine saftige Geldbuße wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen bezahlen. Mit einem Bescheid des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten über 1,3 Millionen Euro ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den größten privaten Krankenversicherer jetzt abgeschlossen.

Die Debeka stellt außerdem 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur an der Mainzer Universität zur Verfügung, die sich dem Datenschutz und seiner Implementierung in der Praxis widmen soll.

Im Herbst 2013 waren die Vertriebspraktiken der Debeka in die Kritik geraten. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, sich über die Zusammenarbeit mit Tippgebern im öffentlichen Dienst und dem illegalen Ankauf von Adressen von Beamtenanwärtern im hart umkämpften PKV-Markt Wettbewerbsvorteile verschafft zu haben.

Neben dem Datenschützer haben auch die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Finanzaufsicht BaFin die Vorgänge unter die Lupe genommen. Die BaFin hatte den Versicherer bereits im Mai 2014 wegen Mängeln in der Organisation und der Kontrolle gerügt, aber keine Sanktionen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach wie vor gegen einzelne Debeka-Mitarbeiter und Angehörige des öffentlichen Dienstes.

Nach einer zwischen der Debeka und dem rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten abgestimmten Erklärung hat sich die Zusicherung der Debeka, künftig strikt auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzvorschriften zu achten, positiv auf die Höhe des Bußgeldes ausgewirkt - ebenso wie die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens und seine eigenen Anstrengungen zur Aufklärung der Angelegenheit. Auch sei berücksichtigt worden, dass die öffentlichen Dienstherren ebenfalls keine hinreichenden Maßnahmen zu Wahrung des Datenschutzes getroffen hätten, heißt es. (iss)

Mehr zum Thema

Point-of-Care-Diagnostik

PKV bringt schnelle PoC-Coronadiagnostik in die Arztpraxen

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Experten fordern von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben für die Kooperation von Rettungsleitstellen (Bild) und ärztlichem Bereitschaftsdienst.

© Heiko Rebsch / dpa / picture alliance

Reform des Rettungsdienstes

Bereitschaftsdienst und Rettungsleitstellen sollen eng aneinanderrücken

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht in vielen Ländern vor großen Herausforderungen. Ein Arzt aus Israel fordert deshalb mehr Zusammenarbeit.

© Vladislav / stock.adobe.com

Weiterentwicklung der Versorgung

Experte: Bei der Transformation international die Kräfte bündeln!

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen