Pflege

Privater Schutz bleibt wichtig

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Das jüngst verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II soll auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erweitern. Dennoch trägt der Staat weiterhin lediglich einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Reichen also die Ruhestandsbezüge des zu Pflegenden nicht aus, muss die Familie im Zweifel die Mehrkosten dauerhaft tragen.

Zusätzliche Absicherung ist daher ratsam. Nicht zuletzt benötigen privat Krankenversicherte ohnehin eine private Pflegeversicherung - und damit auch die Mehrheit der Ärzte.

Drei Typen privater Pflegeversicherungen gibt es: Pflegetagegeldversicherung, Pflegerenten- und Pflegekostenversicherung. "Wir empfehlen generell das Pflegetagegeld oder die Pflegerente, je nach persönlicher Situation", so Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim Finanzdienstleister MLP, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Experteneinschätzung wichtig

Die Angebote und Leistungen der Versicherungen seien allerdings sehr variabel, für die Auswahl der richtigen Versicherung sei daher "eine Experteneinschätzung wichtig", so Keller.

Die Pflegetagegeldversicherung empfiehlt sich unter anderem wegen der vergleichsweise geringen Monatsbeiträge für Jüngere als Einstiegsprodukt. Diese Variante ist auch mit staatlicher Förderung kombinierbar ("Pflege-Bahr"). Hier ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Daher eignet er sich auch für Personen, die wegen ihrer gesundheitlichen Situation keine andere Zusatzversicherung mehr abschließen können. Beim Pflegetagegeld erhalten die Versicherten bei Pflegebedürftigkeit monatlich einen vereinbarten Tagessatz zur freien Verfügung.

Bei einer Pflegerente sind im Vergleich zwar leicht höhere Monatsbeiträge zu entrichten. Dafür bietet die Versicherung aber umfangreichere Leistungen und mehr Flexibilität. Sie sei vor allem für Gesunde geeignet, da sich dies bei der Gesundheitsprüfung positiv auf die Kalkulation der Monatsbeiträge auswirkt.

Auch möglich ist die Zahlung von Einmalbeträgen. Im Pflegefall erhalten Versicherte monatlich eine individuelle Rente. Manche Tarife leisten zusätzlich eine einmalige Auszahlung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Damit lassen sich zum Beispiel erforderliche Veränderungen in Haus oder Wohnung finanzieren.

Pflegekostenversicherungen hätten den Nachteil, dass nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Pflegende Angehörige könnten damit nicht entschädigt werden, so Keller. (ger)

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