Versicherungstipp
Carport als Nebengebäude mitversichern
KÖLN. Gartenhäuser oder Carports können als Nebengebäude über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Die Police deckt Unwetterschäden wie Blitzeinschläge oder die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten nach einem Brand ab. Wichtig: "Alle Nebengebäude müssen in dem Vertrag aufgeführt sein", sagt Rolf Mertens von der Ergo. Wer sich ein Gartenhaus zulegt, sollte also sofort seinen Versicherer darüber informieren.
Die Innenausstattung des Gartenhauses und Gartenmöbel sollten hingegen über die Hausratversicherung geschützt werden. Sie zahlt bei Leitungswasserschäden durch defekte Rohre oder Schäden nach einem Einbruch. Allerdings müssen Gartenbesitzer sich auch selbst kümmern: Wer vor einem angekündigten Unwetter die Möbel ungeschützt im Freien stehen lässt, braucht nicht auf Geld von der Versicherung zu hoffen. Das Vergleichsportal Check24 weist darauf hin, dass Nebengebäude und Carport zudem nicht automatisch gegen Vandalismus mitversichert sind. Wer Wert auf diesen Zusatzschutz legt, sollte bei der Wahl der Police auf diesen Baustein achten. (acg)