Versicherungstipp

Gebäudepolice: Lose Böden extra schützen

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KÖLN. Lose verlegte Designbeläge und Laminat sind nicht zwingend Teil der Gebäudeversicherung. Darauf weist der Verband BOD - Die Bodengestalter hin, ein Zusammenschluss von Handwerksunternehmen, die sich auf die Verlegung von Böden spezialisiert haben.

Grundsätzlich gilt, dass in der Gebäudeversicherung alles versichert ist, was sich nicht aus dem Haus tragen lässt, ohne kaputt zu gehen. Gesetzlich festgelegt ist diese Regelung in Paragraf 92, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wo es heißt, dass zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes ausschließlich fest verankerte oder verklebte Gegenstände gehören.

Außerdem können, je nach Vertrag, auch Nebengebäude in der Police mitversichert werden, etwa ein Gartenhaus oder ein Carport.

Lose verlegte Böden wie Laminat gehören also nicht dazu. Wer den teuren Belag dennoch absichern soll, kann mit seinem Versicherer eine individuelle Vereinbarung treffen. Eine Alternative ist es, Laminat oder andere Designbeläge in der Hausratversicherung abzusichern. (acg)

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