Krankenkassen-Urteil
Vorsorgepaket für Fleischlose nicht rechtens
NEU-ISENBURG. Ein spezielles Vorsorgepaket einer Kasse für Vegetarier und Veganer hat vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz kein grünes Licht bekommen (Az.: L 5 KR 66/15 KL). Die BKK, die nach eigener Darstellung eine ökologische Ausprägung hat, wollte Veganern und Vegetariern die Kosten für zusätzliche Blutuntersuchungen einschließlich Beratung und Aufklärung erstatten.
Ihr Argument: Ein solches Vorsorgepaket sei nötig, um bei den sich fleischlos ernährenden Versicherten Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Wie zuvor das Bundesversicherungsamt, lehnte das Landessozialgericht die Einführung einer solchen Satzungsleistung ab. Bei vegetarischer und veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten, so die Richter. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (juk)