Cyberdiebstahl

ein Fall für die Versicherung?

Hat eine Versicherung gegen Internetdiebstahl Sinn? Verbraucherschützer sind da skeptisch.

Veröffentlicht:

Frage: In meinem Bekanntenkreis gab es kürzlich einen Fall von Identitätsdiebstahl. Betrüger hatten sich Zugang zum Paypal-Konto eines Freundes verschafft und auf seine Kosten Dinge im Internet bestellt.

Der Schaden betrug rund 2000 Euro. Nun frage ich mich: Kann und sollte ich mich gegen solche Art der Internetkriminalität versichern?

Antwort: Im Zeitalter des Internets haben auch die Versicherer den Bereich Cyberkriminalität für sich entdeckt. Allerdings bieten nicht viele Gesellschaften eine solche Deckung an.

Die Webaktiv-Versicherung der Arag soll Kunden bei Problemen mit Online-Käufen oder Kreditkartenbetrug helfen. Kunden, die im Internet gemobbt oder beleidigt werden, können sich über Experten, die die Arag vermittelt, professionelle Hilfe suchen. Auch die R+V und die Stuttgarter SV Sparkassenversicherung bieten speziellen Schutz für Privatleute.

Aber oft konzentrieren sich die Leistungen der Versicherer nur auf die juristische Unterstützung nach Cyberangriffen: Wird der Nachwuchs in sozialen Netzwerken gemobbt, vermittelt Arag einen Anwalt, der sich um die Löschung der Daten kümmert. Die SV Sparkassenversicherung und die R+V bieten neben Rechtsberatung auch psychologische Betreuung von Mobbing-Opfern.

Vermögensschäden wie im Fall Ihres Bekannten sind dagegen nicht in allen Verträgen mitversichert. Die R+V erstattet finanzielle Schäden – etwa bei Betrug beim Online-Kauf oder Online-Banking – mit maximal 10.000 Euro. Bei der Arag sind solche Verluste nur in einer erweiterten Variante mitversichert.

Verbraucherschützer sehen das Angebot der Internet-Versicherung kritisch, weil Verbraucher viele Leistungen der Versicherer – etwa Anwaltssuche – auch selbst übernehmen können, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem sind viele Internetrisiken oft in neuen Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen mitversichert. Dazu kommt das Beweis-Problem: "Geschädigte müssen dem Versicherer beweisen, dass Kriminelle sich Zugriff auf Accounts verschafft haben, das ist oft schwierig", sagt Weidenbach. (acg)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert