Versicherungen

Teure Fahrräder brauchen häufig separaten Policenschutz

Nicht jedes Fahrrad ist durch eine Hausratversicherung ausreichend geschützt. Für wertvolle Räder gibt es eigenständige Policen auf dem Markt.

Von Nina Nöthling Veröffentlicht:

KÖLN. Insgesamt 335.174 Räder wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2015 in Deutschland geklaut. Aufgeklärt wird nur jeder zehnte angezeigte Fall. Einige Besitzer statten ihre Drahtesel deswegen mit GPS-Trackern aus. Doch auch sie helfen nicht immer, denn viele Fahrräder landen innerhalb weniger Tage in Osteuropa. Sie von dort zurückzuholen ist schwierig. Eine Fahrradversicherung kann den Schaden mildern.

Fahrräder zählen, solange sie in der Wohnung oder in einem abgeschlossen Raum wie dem Keller stehen, zum Hausrat und sind über eine entsprechende Police abgesichert, erklärt Petra Schindler, beim Versicherer Gothaer zuständig für das Produktmanagement Hausrat. Die Police greift nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden durch Feuer und Wasser. Die meisten Fahrräder werden jedoch unterwegs gestohlen. Damit die Zweiräder auch vor der Praxis oder dem Supermarkt versichert sind, reicht die einfache Hausratpolice nicht. Es muss die sogenannte Fahrradklausel in der Police enthalten sein, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Aktueller Marktpreis zählt

Die Deckungssumme für Fährräder beträgt meistens zwischen einem und drei Prozent der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Bei einer Police mit 50.000 Euro Deckung wären das mindestens 500 Euro. Dabei ist grundsätzlich der Neuwert des Fahrrads abgesichert. Das bedeutet: Wird das Fahrrad gestohlen, bezahlt der Versicherer ein gleichwertiges neues Fahrrad zum aktuellen Marktpreis. "Das gilt sowohl, wenn das Modell heute günstiger ist, als auch wenn es heute teurer ist", erklärt Boss.

Die Zusatzoption fürs Fahrrad kostet bei der Gothaer 13,79 Euro im Jahr mit einer Deckungssumme von 500 Euro. Bei der Arag richtet sich der Preis nach dem Wohnort. In Köln kostet die Police 92 Euro im Jahr, im thüringischen Neustadt an der Orla hingegen 45,99 Euro.

Hausratpolicen sind eher etwas für Alltagsräder, gibt Boss zu bedenken. Wer ein teures Spezialrad hat, sollte über eine reine Fahrradpolice nachdenken. Diese sogenannten Stand-Alone-Produkte haben nicht nur eine höhere Versicherungssumme, sondern auch ein zusätzliches Kaskoelement. "Sie greifen nicht nur bei Diebstahl, sondern auch bei Schäden am eigenen Rad, zum Beispiel durch Stürze", erklärt Gothaer-Expertin Schindler. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass anders als bei der Hausratversicherung, bei den Stand-Alone-Produkten meistens nur ein Fahrrad versichert ist.

Auch E-Bikes oder Pedelecs können über eine Hausrat- oder Fahrradpolice abgesichert werden, solange sie nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren und sich der Motor abstellt, sobald der Fahrer aufhört zu treten. Fahren sie schneller, gelten sie als Kleinkraftfahrzeuge. Dann braucht der Besitzer ein Kennzeichen und eine Kfz-Haftpflichtpolice. Um die schnelleren E-Bikes gegen Diebstahl abzusichern, können Besitzer eine Teilkaskopolice abschließen. Dann ist das Rad außerdem bei Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm und Zusammenstöße mit Tieren versichert. Die immer beliebteren Segways, mit denen man stehend durch die Gegend fahren kann, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Dabei handelt es sich um motorisierte Geräte mit zwei parallelen Rädern. Sie werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt und beschleunigt.

Hoverboards sind außen vor

Hoverboards, die ebenfalls durch Gewichtsverlagerung gelenkt werden, können hingegen nicht versichert werden – weder über eine Hausrat- noch über eine Kfz-Kaskopolice. Die neuartigen Geräte bestehen wie Segways aus zwei parallelen Rädern, die durch eine Standfläche verbunden sind. Sie haben aber keine Lenkstange. Der Fahrer steuert durch die Verlagerung seines Gewichts. Hoverboards gelten ebenfalls als Kleinkraftfahrzeuge. Allerdings hat der Gesetzgeber anders als bei E-Bikes bisher nicht klar festgelegt, in welche Fahrzeugklasse sie gehören. Deshalb können Besitzer sie weder anmelden noch ein Kennzeichen bekommen. Das wiederum ist aber nötig für eine Kfz-Haftpflichtpolice. Da Besitzer keinen adäquaten Versicherungsschutz kaufen können, sind die Boards grundsätzlich auf deutschen Straßen und Bürgersteigen verboten.

90

Sekunden

– in diesem Intervall schlagen Fahrraddiebe in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik zu und stehlen einen Drahtesel.

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