Kommentar
Selbstzweck statt lästiger Pflicht
Die regelmäßige, zeitnahe Fortbildung ist mit der Garant dafür, dass neues Wissen aus der Medizin zeitnah Eingang finden kann in den Behandlungsalltag in Klinik und Praxis.
Sie ist essenziell für das ärztliche Handeln und ist daher auch nicht umsonst im neuen Patientenrechtegesetz verankert worden. Dieses fordert von Ärzten explizit einen Facharztstandard, der auf aktuellstem medizinischen Wissensstand basiert.
Komplementär dazu bekommt die Pflicht zur zeitnahen Fortbildung nun Rückenwind von anderer Stelle.
So hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Klinik zu 1000 Euro Schadenersatzzahlung verurteilt, da der Behandlungsfehler des Arztes auf mangelnde - zumindest nicht zeitnah erfolgte - Fortbildung zurückzuführen war.
Nun müssen Ärzte auf die Tube drücken, da sie sich innerhalb des von ihrer Kammer gewährten Fünfjahres-Zeitraums zum Nachweis der 250 CME-Punkte nicht mehr bis zum letzten Drücker Zeit lassen können.
Unabhängig davon sollte Fortbildung als Selbstzweck dienen. Denn: Moderne medizinische Methoden und Medizintechnik in der Praxis sind ein Pfund, mit dem niedergelassene Ärzte wuchern und am Markt im Wettbewerb um Patienten punkten können.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Richter: Keine Fortbildung? Schmerzensgeld!