Gesundheitskarte
Letztes Teil des TI-Puzzles ist eingesetzt
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist ab sofort auch für Arztpraxen möglich. Die KBV hat die Zulassung für den ersten Praxisausweis erteilt.
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Nach der Zulassung von Konnektor und Kartenlesegerät (Bild) gibt es nun auch eine dafür zugelassene Praxiskarte.
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BERLIN. Nach den Zahnärzten können nun auch die Vertragsärzte und -psychotherapeuten den Anschluss an die Telematikinfrastruktur realisieren. Die KBV hat nun nach eigener Mitteilung die Sektorenzulassung für den elektronischen Praxisausweis erteilt. Im November waren bereits ein Konnektor, ein VPN-Zugangsdienst sowie ein Kartenlesegerät zugelassen worden. Mit der Zulassung der Praxiskarte sind damit alle Komponenten für den Anschluss verfügbar.
"Ich freue mich sehr darüber, dass nun mit dem Praxisausweis den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) durch den ersten Anbieter zur Verfügung gestellt wird", sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, am Donnerstag in Berlin. Dies sei ein bedeutender Schritt nach vorn für die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen.
Als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B), wurde die Bundesdruckerei zugelassen. Der Praxisausweis ist eine Komponente der vielfältigen technischen Voraussetzungen, die für die Anbindung an die TI notwendig sind. Dieser ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018. "Ärzte und Psychotherapeuten sollten darauf achten, welches Angebot für sie am besten ist", so Kriedel. Beantragen können Praxen den Ausweis grundsätzlich bei zugelassenen Kartenherstellern. Der Anbieter holt dann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Nach dem E-Health-Gesetz sollen alle Praxen bis zum 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Folgen sollen der Notfalldatensatz und die elektronische Variante des bekannten Medikationsplans.(ger)