Nicht-ärztliches Personal

Tarifvertrag an Uniklinik Dresden: Wer genau entlastet werden soll, ist umstritten

Der Tarifvertrag für das nicht-ärztliche Personal am Uniklinikum Dresden birgt offenbar in der Auslegung Streitpotenzial zwischen den Tarifpartnern. Unklar ist, welche Bereiche von der neuen Regelung profitieren sollen.

Veröffentlicht:
Pflegekräfte am Uniklinikum Dresden: Verdi und die Arbeitgeberseite sind sich offenbar noch uneins, ob sich die vereinbarten Entlastungen nur auf „belastete Bereiche“ beziehen.

Pflegekräfte am Uniklinikum Dresden: Verdi und die Arbeitgeberseite sind sich offenbar noch uneins, ob sich die vereinbarten Entlastungen nur auf „belastete Bereiche“ beziehen.

© Universitätsklinikum Dresden

Dresden. Nach der Einigung zwischen dem Universitätsklinikum Dresden und der Gewerkschaft Verdi auf einen neuen Tarifvertrag für das nicht-ärztliche Personal wird nun darüber verhandelt, für welche Mitarbeitergruppen die vereinbarten Entlastungen gelten sollen.

Der Sprecher des Landesbezirks Sachsen von Verdi, Jörg Förster, sagte auf Anfrage, dass sich die Gewerkschaft derzeit in Redaktionsverhandlungen mit dem Uniklinikum befinde. Dabei werde es darum gehen, „die in den Geltungsbereich des Vertrages fallenden Bereiche (...) zu spezifizieren.“

In der vergangenen Woche hatten das Krankenhaus und die Gewerkschaft darüber informiert, dass ein neuer Tarifvertrag vereinbart worden sei, der für die Mitarbeiter der Pflege erstmals Entlastungen vorsehe. Verdi hatte mitgeteilt, dass die von ihr, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Personalbemessung für die Krankenhauspflege am Uniklinikum Dresden künftig zu 100 Prozent eingehalten werden müsse.

Keine Pflegekräfte mehr nachts allein auf Station

Arbeiteten Beschäftigte dennoch in unterbesetzten Schichten, erhielten sie künftig einen tariflichen Ausgleich in Höhe von 15 Prozent, der vorrangig in Freizeit abgegolten werden solle. Das gelte auch für anderweitig belastende Situationen, wie dem Einspringen außerhalb des Dienstplans oder einem hohen Anteil von Leiharbeitern im Bereich. Zudem werden laut Verdi Pflegekräfte nachts nicht mehr allein auf der Station eingesetzt.

Die Leiterin des Zentralbereichs Kommunikation des Universitätsklinikums, Claudia Dietz, teilte auf Anfrage mit, dass die vereinbarten Entlastungen keinesfalls für die gesamte Pflege gälten, sondern nur für belastete Bereiche. Sie sprach dabei von „sehr klar definierten Zielgruppen“ – weitere Angaben machte sie trotz Nachfrage nicht.

Verdi-Sprecher Förster führte hingegen aus, es bestehe Einigkeit darin, dass es neben einigen intensivmedizinischen Bereichen, der Notaufnahme und dem operativen Dienst auch um periphere Bereiche gehen werde. „Unsere Tarifkommission wird hierzu zeitnah beraten und dann mit der Arbeitgeberseite erneut verhandeln.“ „Aktuell gibt es hierfür keine Terminvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern.“

„Kein Entlastungstarifvertrag vereinbart“

Laut dem Universitätsklinikum sieht der neue Tarifvertrag außerdem vor, dass alle Vollzeitbeschäftigten im nicht-ärztlichen Dienst eine Inflationsausgleichsprämie von 2.000 Euro netto erhalten sollen. Für Beschäftigte in Teilzeit gelte dies anteilig. Außerdem sei eine Steigerung der Tabellenentgelte zum 1. Oktober 2023 um fünf Prozent vereinbart worden.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags ende am 31. Dezember 2023. Die beiden Sprecher legten außerdem Wert auf die Feststellung, dass kein Entlastungstarifvertrag vereinbart worden sei, sondern ein Tarifvertrag mit Regelungen zur Entlastung. (sve)

Mehr zum Thema

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Netzwerkkabel

© tbcgfoto / stock.adobe.com

Abrechnung in Gefahr

TI: Alte Konnektoren müssen bis Ende 2025 ausgetauscht sein!