Eine extrabudgetäre Vergütung für die Umstellung von Diabetikern auf günstigere Blutzuckerteststreifen sorgt in Nordrhein für Streit. Kritiker sehen darin Verstöße gegen das Berufsrecht. Nun könnte der Streit vor Gericht gehen.
Nur eine gemäß GOÄ-Anforderungen korrekt erstellte Rechnung über die privat erbrachten Leistungen sichert den Vergütungsanspruch. Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte nicht beachten, was alles auf der Rechnung stehen muss - und was nicht zwingend erforderlich ist.
Leistungen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden, dürfen nicht auf Kasse abgerechnet werden. Hier springen die Unfallversicherer ein - allerdings dürfen Hausärzte nur begrenzt tätig werden.
Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist fast abgeschlossen, verkündete BÄK-Präsident Montgomery kürzlich. Doch nach Sicht des Berufsverbands Deutscher Internisten bieten die Änderungen viel Sprengstoff. Daher solle die BÄK die Verhandlungen stoppen.
Nach dem letztinstanzlich verlorenen Rechtsstreit um eine morbiditätsadäquate Honorierung setzt die KV Sachsen-Anhalt ihre Hoffnung auf den Gesetzgeber.
Extrabudgetäre Zuschläge für den Einsatz besonders qualifizierter MFA, die im Rahmen der Delegation auch ärztliche Aufgaben übernehmen, sind ein Baustein des jüngsten Honorarabschlusses. In Westfalen-Lippe will man das Konzept der Entlastungs-Assistentinnen nun auch auf Facharztpraxen ausdehnen.
Wer Verordnungen von Medikamenten und die Abrechnung plausibel machen will, braucht eine möglichst vollständige Diagnosenverschlüsselung. Ein Beispiel ist die Behandlung von Patienten mit Arthrose.
Ausländische Patienten, die die Europäische Krankenversichertenkarte vorlegen, haben im Akutfall ebenfalls Anspruch auf ärztliche Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Doch damit der Arzt hinterher an sein Honorar kommt, muss er einige Formalien beachten.
Ambulant vor stationär. Gegen diesen Grundsatz wird häufig deshalb verstoßen, weil das Geld nicht der Leistung folgt. Eine Ursache: Erfolglose Bemühungen der Kassen, die Klinikbudgets prospektiv um vermeidbare Hospitalisierungen nach unten zu korrigieren.
KVWL-Vorsitzender Dr. Wolfgang-Axel Dryden hat der KBV mit Blick auf den zum Teil heftig kritisierten Honorarabschluss für das Jahr 2015 den Rücken gestärkt.