Ärzte in Praxisgemeinschaften sollten sparsam mit gegenseitigen Vertretungen sein. Denn laut Bundessozialgericht deutet eine hohe Zahl gemeinsamer Patienten immer auf Gestaltungsmissbrauch hin.
Eine neue Qualität der Verbindlichkeit für eine sichere Versorgung will die Koalition mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) schaffen. Auf Kassen und KVen kommt eine Fülle an Arbeit zu.
Härtere Vorgaben für die Selbstverwaltung zeichen Gröhes Gesundheitsreform aus. KVen und Kassen jubeln nicht, aber Ärzten und Patienten bringt sie viel Positives.
Versorgungszuschlag und Mehrleistungsabschläge für Krankenhäuser bleiben vorerst weiter entkoppelt. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen im Bundestag verständigt.
Seit 1. Oktober gibt es Änderungen des Abschnittes 6 im EBM. Neben Augenärzten ist das auch für Hausärzte interessant. Ansatzpunkt ist die Begründung der präoperativen Untersuchung.
Sämtliche Leistungen, die wegen eines Arbeitsunfalles, eines Schülerunfalles oder einer Berufskrankheit erbracht werden, sind mit der Unfallversicherung abzurechnen. Wer dies nicht beachtet, verzichtet auf unbudgetierten Umsatz.