Seit 1997 gilt im Transplantationsgesetz die erweiterte Zustimmungslösung, die der postmortalen Organentnahme enge Grenzen setzt. Viele Schwerkranke sterben jährlich auf der Warteliste für ein Organ. Jetzt zeichnet sich im Deutschen Bundestag breite Zustimmung zu einer Novelle des Gesetzes ab.
In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Täglich sterben drei von ihnen, weil sie ein passendes Organ nicht rechtzeitig erreicht.
In der gegenwärtigen Diskussion um die Neuregelung der Vorschriften zur Organspende hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vorgeschlagen, die Bereitschaft zur Organspende in der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.
In Deutschland warten derzeit mehr als 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan. Infolge des Organmangels sterben jedes Jahr rund 1000 Patienten auf der Warteliste.
Die Entscheidungslösung als Motor, um mehr Menschen zur Organspende zu motivieren, hat mehr Fürsprecher als die Widerspruchslösung. Das hat eine Anhörung im Gesundheitsausschuss ergeben. Geplant ist eine Änderung des Transplantationsgesetzes.
Ob sich Volker Kauder und Karl Lauterbach einen Gefallen getan haben, als sie schon vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens verkündeten, es zeichne sich eine Mehrheit für eine Entscheidungslösung bei der Organspende ab, ist fraglich.
Die Andeutung von CDU- und SPD-Spitzenpolitikern, bei der Neuregelung der Organspende zeichne sich bereits eine Mehrheit für die Entscheidungslösung ab, stößt Mitgliedern der Fraktionen des Bundestages sauer auf. Dies sei ein Verstoß gegen die guten parlamentarischen Sitten, kritisieren Politiker der Grünen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert nach eigenen Angaben den Sonderforschungsbereich zu Transplantationsforschung für weitere vier Jahre.
Die Europäische Kommission hat die Marktzulassung für das Medikament Nulojix® (Belatacept) erteilt, und zwar in Kombination mit Kortikosteroiden, mit einer Mycophenolsäure sowie zusätzlich in der Induktionstherapie mit einem Interleukin-2-Rezeptor-Antagonisten.