Berufspolitik Komplikation nach Organspende kein Versicherungsfall Gesundheitliche Schäden einer Organspende werden nicht immer aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt. Das jedenfalls meint das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle mit einem kürzlich schriftlich veröffentlichten Urteil. 10.08.2011