Thüringen

Pfarrer erkämpft sich Zugang zu Heimbewohnerin

Ein evangelischer Pfarrer hat per Eilverfahren den Besuch bei einer schwer kranken Heimbewohnerin durchgesetzt.

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Gegen das Besuchsverbot hat sich der Pfarrer erfolgreich gewehrt. (Symbolbild)

Gegen das Besuchsverbot hat sich der Pfarrer erfolgreich gewehrt. (Symbolbild)

© Oliver Berg / dpa

Altenburg. In Jena hat ein evangelischer Pfarrer die von einem Pflegeheim in der Coronavirus-Pandemie verweigerte seelsorgerische Betreuung einer schwer kranken alten Frau vor Gericht erstritten. Das Amtsgericht Altenburg entschied in einem Eilverfahren, dass das Heim dem Pfarrer Zugang zu der 89-jährigen Palliativpatientin gewähren muss.

Das Gerichts beruft sich in seiner Begründung, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, auf das Infektionsschutzgesetz. Dieses schließt Seelsorger von einem Besuchsverbot für Pflegeheime während einer behördlich angeordneten Quarantäne ausdrücklich aus. Das gelte auch nach der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes wegen der Covid-19-Pandemie, befanden die Richter.

Landesweites Besuchsverbot

In Thüringen gilt derzeit ein landesweites Besuchsverbot für Pflegeheime, das in der Anti-Corona-Landesverordnung geregelt ist. Die Verordnung wiederum bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz – und damit auch auf den Passus zur Besuchsregelung für Seelsorger, auch wenn der in der Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Er habe den Heimbetreiber in einem Brief auf die Ausnahme für Seelsorger hingewiesen, erklärte auf Nachfrage Pfarrer Peter Oberthür, der den Gerichtsbeschluss erwirkt hat.

Er bewertet das Verhalten des Heims als unverhältnismäßig. „Gerade wer hochbetagt ist und palliativmedizinisch betreut wird, braucht den Pfarrer, wenn schon die Kinder nicht kommen können.“ Zumal er sich an die Hygieneregeln halte. „Ich halte ja Abstand, fasse niemanden an, wasche mir die Hände“, so Oberthür.

Das Gericht sah es ähnlich. „Personen, die von Quarantäne—Maßnahmen betroffen sind, weil sie selbst besonders gefährdet oder gefährdend sind, benötigen ganz besonders direkte menschliche Zuwendung, Trost und Begleitung.“ Sie befänden sich in einer Ausnahmesituation. (zei)

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