Die Einrichtung von Terminservicestellen führt nicht automatisch zu Sonderbedarfszulassungen, so das Sozialgericht Marburg. Mit seinem Urteil wies das Gericht das Ansinnen eines Orthopäden ab.
Einmal erteilte Genehmigungen für eine Nebenbetriebsstätte verlängern sich nicht automatisch, so das Bundessozialgericht. Es stärkt damit vor allem die Position örtlicher Dialysepraxen.
Ärzte, die ihre Praxisnachfolge dadurch organisieren, dass sie ihren Arztsitz an ein MVZ abgeben, müssen seit 2016 dort mindestens drei Jahre als Angestellter weiterarbeiten. Dabei haben sie bei der Reduktion ihrer Arbeitszeit aber mehr Spielraum als weithin gedacht.
Man kann sagen, was man will: Eine starke Lobby haben die Psychotherapeuten nicht. Nach den Beschlüssen des Bewertungsausschusses werden die psychotherapeutische Akutbehandlung und die Sprechstunde tatsächlich schlechter honoriert als die Richtlinien-Therapie.
NEU-ISENBURG. Nicht nur neue Psychotherapie-Leistungen (siehe Seite 1) und Videosprechstunde (siehe Beitrag rechts) werden zu Beginn des zweiten Quartals im EBM wirksam.
KOBLENZ. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt am Freitag zum Verbot einer "Ärzte-GmbH". Streitig ist, ob dies gegen die Berufsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot verstößt.
Ausgelagerte Praxisräume sind gang und gäbe, deren Betrieb lediglich anzeigepflichtig. Ist damit demnächst Schluss? An einem kooperativ genutzten, externen Labor entzündete sich ein Rechtsstreit zwischen einem Hausarzt und der KV Nordrhein, in dem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Scheidet ein Arzt aus einem als Berufsausübungsgemeinschaft betriebenen Dialysezentrum aus, kann er den Versorgungsauftrag nicht mitnehmen, so das Bundessozialgericht.
Bundesweit wurden seit Geltung der verschärften Praxisankaufregelung bisher lediglich 70 Anträge auf Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen abgelehnt. Mehr als zehn Mal so viele Anträge in überversorgten Gebieten wurden dagegen positiv beschieden.
2015 hatte das BSG bereits entsprechend für die Dialysevereinbarung 2009 entschieden. Dies sei aber auch schon 2002 und in den nachfolgenden Vereinbarungen so angelegt gewesen. Daher könne ein aus einer BAG ausscheidender Arzt "seinen" Versorgungsauftrag nicht mitnehmen.