Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ampel ficht neue Corona-Regeln gegen Nein der Union durch

„Kasperletheater“, „Verantwortungslosigkeit“: Begleitet von rauen Tönen beschließt der Bundestag das geänderte Infektionsschutzgesetz.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Sabine Dittmar (SPD, links) verteidigte die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz,
Unionsfraktions-Vize Thorsten Frei warf den Ampel-Fraktionen „Abschiebung von Verantwortung“ vor.

Sabine Dittmar (SPD, links) verteidigte die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz,Unionsfraktions-Vize Thorsten Frei warf den Ampel-Fraktionen „Abschiebung von Verantwortung“ vor.

© Kay Nietfeld / dpa / picture all| Frederic Kern / Geisler-Fotopress / picture alliance

Berlin. Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grüne und FDP haben am Donnerstag in einer kontroversen Debatte Änderungen am Infektionsschutzgesetz durchgesetzt. Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird, anders als von der Unionsfraktion gewünscht, nicht verlängert. Stattdessen schafft die Ampel für die Länder eine Rechtsgrundlage, auf deren Basis sie auch neue Instrumente im Kampf gegen Corona erlassen können. Ob diese aber ausreichen, war Gegenstand heftiger Debatten.

Die sich abzeichnende neue Bundesregierung schaffe „das verfassungsrechtlich problematische Sonderrecht“ der epidemischen Lage ab und gebe den Ländern damit Rechtssicherheit, sagte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Erstmals werde die Pflicht verankert, bei allen Maßnahmen die Situation von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, betonte die Co-Fraktionschefin der Grünen, Kathrin Göring-Eckardt.

Länder haben viele Hebel

Die Gesetzesänderung schafft für die Kommunen eine Grundlage, um Zugangsregeln für Geimpfte, Genesene und Getestete am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln erlassen zu können. Für Mitarbeiter und Besucher in Kliniken und Pflegeheimen können Testpflichten vorgeschrieben werden. Die Länderparlamente können dem Gesetz zufolge auch Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Ausgangssperren, flächendeckende Schulschließungen oder generelle Verbote von Versammlungen sind auf Basis des neuen Gesetzes nicht mehr möglich.

„Wenn Sie sehen, dass Sie in eine falsche Richtung laufen, dann drehen Sie um“, hatte Unionsfraktions-Vize Thorsten Frei an die Ampel-Fraktionen appelliert. Unionspolitiker bezeichneten es als „unverantwortlich“, angesichts aktueller Rekordinzidenzen die epidemische Lage nicht zu verlängern. Dem entgegnete der FDP-Politiker Marco Buschmann scharf: „In der Sache haben Sie keine Argumente, die ihren abstrakten Vorwurf, der Instrumentenkasten sei zu klein, belegen könnte.“ Tatsächlich gehe es der Union allein darum, „eine politische Konstellation“ zu bekämpfen, die „im Werden begriffen ist“.

Angefasst reagierte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), als Ampel-Politiker darauf verwiesen, er habe die Debatte über ein Auslaufen der epidemischen Lage angestoßen. Er habe Mitte Oktober drei Vorschläge gemacht, was nach dem 25. November geschehen könne. „Sie sind keinen dieser Wege gegangen“, verwahrte sich Spahn gegen die Kritik. Wenn die Ampel-Fraktionen mit eigener Mehrheit ein Gesetz beschlössen, wolle er dafür nicht als Kronzeuge aufgerufen werden.

Fälschung von Impfzeugnissen

Vertreter der Linken beklagten in der Debatte fehlende Verlässlichkeit in der Corona-Politik – die Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme. Politiker der AfD, die wegen ihrer Weigerung, Mundschutz zu tragen, teils von der Tribüne sprechen mussten, wiederholten ihre grundsätzliche Ablehnung der Schutzmaßnahmen.

Verschärft wird mit dem Gesetz der Strafrahmen für die Fälschung von Gesundheitszeugnissen – wie beispielsweise Impfnachweisen. Klargestellt wird in Paragraf 275 Strafgesetzbuch auch, dass unrichtige Impfdokumentationen in Blanko-Impfausweisen ausdrücklich unter Strafe stehen – hier bestand bisher eine Rechtslücke. Die Manipulation von Impfnachweisen, die gefährliche übertragbare Krankheiten betreffen, gehört künftig zu den Fällen einer besonders schweren Urkundenfälschung.

Am Freitag berät der Bundesrat über das Gesetzespaket.

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