Europarat
Künstliche Intelligenz in der Medizin: Jetzt Standards für Anwendung setzen
Mehr Transparenz bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und ein Monitoring der ethischen Folgen fordert ein Bericht des Europarats.
Veröffentlicht:Straßburg. Auch wenn der Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Medizin nur langfristig die Arzt-Patient-Beziehung beeinflussen wird, sollten internationale und nationale Bioethik-Gremien schon jetzt überlegen, welche rechtlichen Regelungen in diesem Feld nötig sind.
Aus diesem Grund hatte der Bioethische Ausschuss des Europarates, der aus Experten – darunter vielen Ärzten – der 46 Mitgliedsstaaten besteht, den britischen Datenethik-Forscher Brent Mittelstadt von der Universität Oxford mit einem Bericht beauftragt. Dieser liegt seit wenigen Tagen vor.
Darin wird vor möglichen Auswirkungen von KI auf Menschen- und Patientenrechte gewarnt – etwa im Hinblick auf Ungleichheiten beim Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung oder vor sozialen Vorurteilen, die in die Entwicklung von KI-Systemen einfließen.
Mittelstadt fordert mehr Transparenz bei der Entwicklung und beim Einsatz solcher Technologien im Verhältnis zu medizinischen Fachkräften und Patienten sowie den Schutz der Vertraulichkeit von Patientendaten.
Weiterhin schildert der Bericht mögliche Folgen der KI im Hinblick auf den Verlust von Kompetenzen bei Gesundheitsfachkräften und bei der Verlagerung von Verantwortung.
KI wird Ärzte nicht so schnell ersetzen
Jedoch denkt Mittelstadt nicht, dass die KI in den kommenden Jahren Diagnosen oder therapeutische Entscheidungen von Ärzten ersetzen wird. Dafür wäre klinische Evidenz nötig, um zu belegen, dass Patienten KI-gestützt besser behandelt werden – diese Evidenz aber fehle bisher. Allerdings könne KI Ärzte darin unterstützen, noch effektiver und effizienter zu arbeiten als bisher.
1997 hat der Europarat die weltweit erste internationale Bioethikkonvention veröffentlicht, die vielen Mitgliedstaaten geholfen hat, ethische Standards in der Biomedizin zu formulieren. Auch ging es darum, die Kompatibilität dieser Normen mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen.
2020 hat der Europarat dann einen strategischen Aktionsplan zu Menschenrechten und Technologien in der Biomedizin erstellt und will sich in den kommenden zwei Jahren intensiv mit KI-Themen im Gesundheitswesen beschäftigen, heißt es beim zuständigen Ausschuss.
Derzeit leitet die aus Finnland stammende Ärztin Dr. Ritva Halila diesen Ausschuss, in dem Deutschland auch vertreten ist. Allerdings hat Deutschland die Konvention nie paraphiert, weil sie in Teilen – etwa bei der fremdnützigen Forschung – hinter den rechtlichen Vorgaben in Deutschland zurückbleibt. (DDB)