Anhörung
Psychotherapie-Honorare: Therapeuten sind erzürnt – die Krankenkassen mahnen zur Mäßigung
Der Petitionsausschuss hört sich die Klagen von Psychotherapeuten über gesenkte Honorare an. Das Bundesgesundheitsministerium gibt sich konziliant, will aber nicht intervenieren. Und jetzt?
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Bei einer Demonstration am 21. März in Nürnberg protestieren Psychotherapeuten gegen den Beschluss des Bewertungsausschusses. (Archivbild)
© Ardan Fuessman / Eibner-Pressefo
Berlin. Die seit April gesenkten Honorare für Psychotherapeuten treiben die Akteure in der Gesundheitspolitik um, doch eine alternative Regelung zeichnet sich gegenwärtig nicht ab. Bei einer Anhörung am Montag im Petitionsausschuss des Bundestags prallten die Auffassungen unvermittelt aufeinander.
Eine Petition mit dem Titel „Sicherstellung der Psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ hat mittlerweile mehr als 147.000 Mitzeichner erzielt. Anfang Juni war bekannt geworden, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet.
Zur Erinnerung: Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zum 1. April 2026 die Bewertungen der Therapiestunden der Neuropsychologie, der psychotherapeutischen Sprechstunde, der psychotherapeutischen Akutbehandlung, der Gruppentherapie und des Abschnitts 35.2 EBM jeweils um 4,5 Prozent gesenkt. Der Strukturzuschlag wurde um 14,25 Prozent angehoben.
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In der Petition plädieren die Initiatoren dafür, die Politik dürfe die Frage der Vergütung nicht allein der Selbstverwaltung überlassen. Jenseits der Mechanismen der Vergütungsfestsetzung gebe es eine „übergeordnete Verantwortung des Gesetzgebers für die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung“, heißt es in der Eingabe.
Die Initiatoren befürchten, dass sich in der Folge das Behandlungsangebot von Psychotherapiepraxen verringern wird. „In einem bereits angespannten Versorgungssystem besteht die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird“.
„Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, befand eine der Petenten, die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin Katja Udolph, die in Niedersachsen in eigener Praxis niedergelassen ist. Sie appellierte an die Politik, in der Psychotherapie ein Primärversorgungssystem zu verhindern: „Hausärztinnen haben nicht die Zeit und vor allem nicht die Kapazitäten, psychische Erkrankungen richtig zu erkennen und zu diagnostizieren“, sagte Udolph.
BMG verweist auf Anstieg um 55 Prozent
BMG-Staatssekretär Tino Sorge betonte bei der Anhörung, die Bundesregierung habe die Vergütungssituation der Psychotherapeuten im Blick. Sorge verwies darauf, dass die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit 2014 von 27.125 auf 41.937 Ende des vergangenen Jahres gestiegen sei. Dies entspreche einem Anstieg um rund 55 Prozent - statistisch könne man von einer Unterversorgung nicht sprechen, so Sorge.
Dagegen warf Udolph der Bundesregierung vor, „veraltete Zahlen“ zu nutzen. Sie verwies darauf dass 75 Prozent der Berufsangehörigen Frauen seien, die oftmals gar nicht Vollzeit arbeiten könnten. Im Einzelfall müssten Psychotherapiepraxen ein Umsatzminus von bis zu 25 Prozent hinnehmen, warnte Udolph.
Sorge widersprach dem mit dem Hinweis, das Gesamthonorar werde auch nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses um 0,8 Prozent steigen. Honorareinbußen in der dargestellten Höhe werde es allenfalls in Einzelfällen geben, so Sorge. Das Ministerium habe im Rahmen seiner Rechtsaufsicht den Beschluss rechtsförmlich geprüft und konnte „keine groben Fehler feststellen“, betonte der Staatssekretär. Denn das individuelle Honorar einer Psychotherapiepraxis hänge von vielen Variablen ab.
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Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, forderte bei der Anhörung eine Reform der Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Diese Reform müsse insbesondere der schwierigen Versorgungslage auf dem Land Rechnung tragen. Die Politik könne sehr wohl dem Gemeinsamen Bundesausschuss einen gesetzlichen Auftrag erteilen, die Reform anzugehen. „Das wäre wirklich segensreich“, so Benecke.
190.000 Euro: „Das ist auskömmlich“
Der Verband der Ersatzkassen sprach mit Blick auf die Petition von einer „vermeintlichen Honorarsenkung“ und forderte die Psychotherapeuten auf, zu einer „sachlichen Debatte“ zurückzukehren.
„Bei den Protesten fällt unter den Tisch, dass das Gesamthonorar für eine Therapiestunde in einer vollausgelasteten Praxis im Vergleich zu 2025 nahezu stabil bleibt“, teilt der vdek am Montag mit. Psychotherapeuten können auch nach der Absenkung einen Jahresumsatz von über 190.000 Euro erzielen, „was aus unserer Sicht auskömmlich ist“. Der Petitionsausschuss hat in der Sache noch nicht über die Eingabe entschieden. (fst)







