Telematikinfrastruktur

Anzahl ausgegebener E-Arztausweise steigt nur langsam an

Das Tempo bei der Ausgabe von E-Arztausweisen bleibt verhalten. Für viele Ärzte könnte es eng werden, wenn die ePA-Frist zum 1. Juli greifen sollte.

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Noch steckt er nur in wenigen Kartenterminals, der E-Arztausweis. Er soll Ärzten helfen, sicher online zu kommunizieren und sich auszuweisen.

Noch steckt er nur in wenigen Kartenterminals, der E-Arztausweis. Er soll Ärzten helfen, sicher online zu kommunizieren und sich auszuweisen.

© Ingenico Healthcare

Berlin. Etwas mehr als ein Drittel der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ist mit einem E-Arztausweis (E-Heilberufsausweis, eHBA) ausgestattet. Das geht aus dem „eHBA-Reporting – Juni 2021“ der Bundesärztekammer hervor, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Der Bericht bildet den Stand zum 4. Juni ab. Die Gesamtzahl ausgegebener eHBA liegt damit bei 71.589, lediglich 9356 eHBA höher als zum Stichtag 12. Mai im Mai-Reporting.

Das Tempo der eHBA-Ausgabe ist damit auch im abgelaufenen Monat Mai verhalten geblieben. Dabei gehört der E-Arztausweis zu den Voraussetzungen für einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), zu der Vertragsärzte ab dem 1. Juli gesetzlich verpflichtet sind. Wer dies dann noch nicht kann, muss eine Kürzung seines vertragsärztlichen Honorars um ein Prozent fürchten.

BMG: Antragsstau hat sich aufgelöst

Erst kürzlich hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage geschrieben, Ärzte könnten voraussichtlich dieser Sanktion entgehen, wenn sie einen E-Arztausweis bis 1. Juli zumindest verbindlich bestellt haben. Dafür müssten allerdings in der Selbstverwaltung noch entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Das BMG hatte auch gemeldet, dass sich der Antragsstau für eHBA aufgelöst habe und die Lieferfristen nur noch bei „wenigen Wochen“ liegen. Zumindest der Zeitraum Mai/Juni hat jetzt aber offensichtlich noch keinen Schub bei der Ausgabe der Ausweise gebracht.

Der Ausstattungsgrad der ambulant tätigen Ärzte liegt laut aktuellem BÄK-Reporting in den Landesärztekammern zwischen 56 Prozent (Saarland) und 26,6 Prozent in Niedersachsen. Bei Ärzten in Kliniken liegen die eHBA-Anteile noch weit niedriger: zwischen 1,9 Prozent in Hamburg und 12,9 Prozent in Nordrhein. Im Durchschnitt über alle Klinikärzte verfügen knapp 7,5 Prozent über einen eHBA, über alle ambulant tätigen Ärzte sind es 34,4 Prozent und über alle Ärzte beider Sektoren 19 Prozent, zwei Prozentpunkte höher als im Reporting zuvor. (ger)

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