Hilfsmittel zum Verbrauch

Zeitraum muss aufs Rezept

Veröffentlicht:

OFFENBACH. Der Hessische Apothekerverband hat in einem aktuellen Rundschreiben an seine Mitglieder erinnert, dass seit dem 1. April für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel auf dem Rezept zwingend auch der Versorgungszeitraum angegeben sein muss.

Diese Verpflichtung beruht auf einer Änderung des § 302 SGB V zum Jahresbeginn. Für das 1. Quartal 2013 bestand noch eine Übergangsfrist.

Fehlt nun die Angabe, können Krankenkassen die Rezepte wieder an die Apotheke ohne Honorierung zurückschicken, damit diese dann beim Arzt den Verordnungszeitraum auf der Vorderseite des Rezepts ergänzen lässt - oder nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzt. (run)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert