Der neue Versuch mit der E-Card

Der Online-Stammdatenabgleich soll zur Pflicht werden. Damit könnte Bewegung in den Rollout der E-Card kommen. Die Industrie hat aber noch weitere Vorschläge.

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Es könnte auch reichen, wenn nur der Kartenleser online geht.

Es könnte auch reichen, wenn nur der Kartenleser online geht.

© L. Barth / dpa

Für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihren Rollout könnte es der entscheidende Wendepunkt sein: Nach einem Antrag der Koalitionsfraktionen zum GKV-Änderungsgesetz soll nun (wir berichteten in der "Ärzte Zeitung") der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten gesetzlich festgeschrieben werden. Der Bundestag hat die Gesetzesänderung bereits beschlossen. Demnach ist ein neuer Absatz 2b an den Paragrafen 291 im SGB V angefügt worden. Und der verlangt von Vertragsärzten, die Gültigkeit der Gesundheitskarten und die Daten-Aktualität jeweils beim ersten Kontakt im Quartal zu überprüfen - per Online-Anbindung.

Für die Befürworter der eGK und die Industrie endlich ein Hoffnungsschimmer, dass etwas Bewegung in die Ausgabe der Karten kommt. Denn gerade Unternehmen wie Gerätehersteller oder Softwareanbieter - warten bereits seit vier Jahren auf den Rollout. Seit acht Jahren beschäftigten sich die Unternehmen nun mit der Entwicklung, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom).

400 Millionen Euro hat die Industrie bislang investiert

Erste Unternehmen hätten sich bereits aus dem Geschäftsfeld eGK zurückgezogen, heißt es in einer Bestandsaufnahme des Bitkom vom 1. Juni. Dabei habe die IT-Wirtschaft nach Schätzungen des Verbands seit 2003 etwa 400 Millionen Euro in die Begleitung des Projekts, die Entwicklung der Komponenten und die Beratung der gematik investiert.

Auch die Einsparpotenziale, die sich das deutsche Gesundheitswesen durch die Verzögerung entgehen lässt, nennt der Verband. Da sind altbekannte Größen dabei wie Verschreibungsfehler, die mindestens 500 Millionen Euro jährlich kosteten, oder unnötig erbrachte Doppelleistungen, die einen Schaden von zwei Milliarden Euro jährlich verursachten. Bitkom beziffert aber noch etwas anderes: Jährlich ca. 200 Millionen Euro ließen sich durch die vollelektronische Abwicklung des Rezepts einsparen. Denn bei Papierrezepten gebe es bis zu sieben Medienbrüche - das heißt, die Daten werden vom PC aufs Papier gedruckt und müssen dann über Scanner wieder in die IT überführt werden.

Damit der Rollout vorankommt, fordert der Verband eine neue Aufgabenverteilung zwischen den Akteuren: "Die Selbstverwaltung beschreibt als Auftraggeber funktional, nicht technisch, was sie braucht. Die gematik als Auftraggeber spezifiziert, zertifiziert, testet und stellt die Interoperabilität der Systeme sicher."

Ärzte sollen Online-Dienst "kapseln" können

Und: Die Wirtschaft soll nach der neuen Aufgabenverteilung Komponenten entwickeln und Dienste in der Telematikinfrastruktur betreiben.

Was der Bitkom aber auch feststellt ist, dass der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten "nur gesetzlich verpflichtend sinnvoll" ist. Den Leistungserbringern sollte aber frei gestellt sein, wie sie dies umsetzen. Der Verband schlägt die Möglichkeit einer Kapselung des Online-Dienstes bzw. die Trennung von der Praxis-EDV vor. Das entspricht der neuen Gesetzeslage: Demnach soll die Online-Anbindung der Praxis-EDV freiwillig bleiben. (reh)

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